
© BArch, B 145 Bild 00046031/ Christian Stutterheim
Mit Unterstützung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag wurde am 2. August 2000 das Gesetz zur Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft verabschiedet. Dies war ein rechtlicher und moralischer Meilenstein, um ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und anderen vom Unrecht des Nationalsozialismus Betroffenen individuelle humanitäre Zahlungen zu ermöglichen und die Erinnerung an das ihnen zugefügte Unrecht für kommende Generationen wachzuhalten.
Für die Opfer ist die Anerkennung des erlittenen Leides mindestens ebenso wichtig wie eine finanzielle Entschädigung.
Das Vermögen der Stiftung in Höhe von 10,1 Milliarden DM (5,2 Milliarden Euro) wurde je zur Hälfte aus Mitteln der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und des Bundes zur Verfügung gestellt. Die von der Stiftung EVZ ausgezahlten Beträge gingen an Empfänger:innen in 98 Ländern der Welt.
Die Auszahlungen erfolgten in Kooperation mit sieben internationalen Partnerorganisationen, die die Anträge bearbeiteten. Bis zum Jahr 2006 wurden annähernd 4,4 Milliarden EUR an 1.665.000 ehemalige Zwangsarbeiter:innen sowie ca. 270 Millionen EUR an weitere Opfergruppen ausgezahlt.
Im Deutschen Reich mussten zwischen 1939 und 1945 schätzungsweise über 13 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten; in den besetzten und kontrollierten Gebieten weitere 13 Millionen Menschen. Die Betroffenen mussten oft unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten, viele kamen beim Arbeitseinsatz zu Tode.
Nach der Befreiung litten viele Zwangsarbeiter:innen unter schweren körperlichen, sozialen und seelischen Folgeschäden der Zwangsarbeit. Individuelle Entschädigungsansprüche oder Lohnnachzahlungen wurden verweigert. Die deutschen Regierungen und die von der Zwangsarbeit profitierenden kleineren und großen Unternehmen, Kirchen und Privathaushalte lehnten - von wenigen Ausnahmen abgesehen - jede Verantwortung ab. Erst mit dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953, das maßgeblich durch den Druck der Alliierten zustande kam, wurden staatliche Entschädigungsleistungen eingeführt. Das Gesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistische, religiöse oder politisch Verfolgte jedoch weitgehend von Leistungen aus. Ehemalige Zwangsarbeiter:innen gehörten nicht zum Personenkreis der Anspruchsberechtigten.
Nicht nur das BEG schloss Zahlungen an einstige Zwangsarbeiter:innen aus. Auch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 knüpfte individuelle Forderungen ausländischer Staatsbürger an einen künftigen Friedensvertrag - und verschob sie so auf unbestimmte Zeit. Zur Förderung der Westintegration schloss die Bundesrepublik aber sogenannte Globalabkommen ab: Einmalzahlungen an einzelne Staaten, die das Geld im Sinne der Opfer weiterverteilen sollten. Individuelle Ansprüche gegen die BRD blieben weiter abgeschlossen. Die Bundesrepublik zahlte 1952 an Israel 3,5 Milliarden DM als materielle Aufbauhilfe sowie zwischen 1959 und 1964 insgesamt 900 Millionen DM an mehrere westeuropäische Staaten. In dieser Phase leisteten auch mehrere Großunternehmen erste Entschädigungszahlungen an die Jewish Claims Conference und bis in die späten 1990er Jahre Individualzahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen.
Klageschrift Wollheim-Prozess
© Screenshot von der Website www.wollheim-memorial.de / Archiv des Fritz Bauer Instituts
Angestoßen wurde diese Entwicklung von den ersten erfolgreichen Prozessen, allen voran dem sogenannten Wollheim-Prozess. Die Schadensersatzklage des ehemaligen Zwangsarbeiters Norbert Wollheim gilt als Musterfall und erste Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters. Im Zuge des Prozesses einigten sich die IG Farben, der Kläger und die Jewish Claims Conference auf eine Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter:innen (jüdischen wie nicht-jüdischen Glaubens) in Höhe von 30 Millionen DM.
Viele der Opfer konnten sich aus mehreren Gründen kein Gehör verschaffen: ein Großteil lebte bis Ende der 1980er Jahre in den Ostblockstaaten hinter dem sogenannten Eisernen Vorhang weitgehend abgeschirmt von den westlichen Staaten. Auch galten in der Sowjetunion ehemalige Zwangsarbeiter:innen nicht als Opfer, sondern lange Zeit als Kollaborateure. Aus Angst vor (staatlichen) Repressionen schwiegen daher die meisten von Ihnen. Hinzu kam, dass viele durch das Erlebte traumatisiert und somit nicht in der Lage waren darüber zu sprechen.
Erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts rückte die Entschädigung von Zwangsarbeiter:innen wieder ins nationale und internationale Blickfeld. Ausgelöst durch den Schweizer Bankenskandal und verstärkt ab 1998 führten offensive Medienkampagnen und zivile Sammelklagen in den USA gegen Banken, Versicherungen und deutsche Industrieunternehmen zu erheblichem Druck. Während erste politische Initiativen – von Bündnis 90/Die Grünen, dem Europaparlament oder Aktion Sühnezeichen Friedensdienste – zunächst wirkungslos blieben, zwangen US-Klagen die Bundesregierung und deutsche Wirtschaft zum Handeln. Unternehmen fürchteten Imageverluste und Boykottaufrufe. 1998 einigten sich die Bundestagsfraktionen darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit einzurichten – mit finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft.
Die DDR lehnte aufgrund ihres Selbstverständnisses als antifaschistische Neugründung jegliche Entschädigung für ausländische Opfer der NS-Verfolgung ab. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 folgten im Zuge des 2+4-Vertrages noch einmal Globalabkommen mit Polen (500 Millionen DM) sowie mit Belarus, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Russland und Belarus hatten dabei auch die NS-Opfer in den inzwischen souveränen baltischen Staaten zu berücksichtigen. Mit diesen Zahlungen sahen die deutsche Regierung und Wirtschaft ihre Verantwortlichkeit damals als erfüllt an.
Erst Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigte die Entschädigung der Zwangsarbeiter:innen wieder die nationale und internationale Öffentlichkeit. Erste politische Initiativen etwa von Bündnis90/Die Grünen, des Europa-Parlaments oder von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste blieben zunächst folgenlos. Fortdauernder Druck in und aus den USA brachte Ende der 1990er Jahre weitere Bewegung in die Diskussion. 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einzurichten.
© BArch, B 145 Bild 00161018 / Engelbert Reineke
Am 17. Juli 2000 wurde ein Regierungsabkommen zwischen Deutschland und den USA unterzeichnet, das Rechtssicherheit herstellte und deutsche Unternehmen vor Sammelklagen in den USA schützte. Die USA, Deutschland und sechs weitere Staaten sowie Opferverbände und Anwält:innen unterzeichneten eine gemeinsame Abschlusserklärung zur Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, die alleinige Ansprechpartnerin für alle Ansprüche wurde. Ab dem 13. Juni 2001 wurden die ersten Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen durch die tschechische Partnerorganisation (Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds) geleistet. Ebenfalls im Juni 2001 wurden weitere Zahlungen durch Polen, Belarus, Russland, die Ukraine, Jewish Claims Conference und die Internationale Organisation für Migration auf den Weg gebracht. Zwischen 2001 und 2007 wurden so an 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter:innen und Rechtsnachfolger:innen 4,4 Milliarden Euro ausgezahlt.
Neben den Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen gab es auch Auszahlungsprogramme für Vermögensschäden, Versicherungsschäden und sogenannte „besondere Personenschäden“ in Zusammenhang mit NS-Unrecht. Sie richteten sich an NS-Verfolgte, die bisher kaum entschädigt worden waren – etwa Menschen, die medizinische Experimente überlebt hatten, deren Kinder gewaltsam weggenommen und gestorben waren, oder deren Eigentum arisiert wurde. Vornehmlich dienten sie aber dazu, deutsche Unternehmen in anderen Bereichen vor Sammelklagen zu schützen. Insgesamt wurden über diese Programme mehr als 1 Milliarde Euro ausgezahlt.
Die Stiftung EVZ bringt mit vielfältigen Drittmittelprogrammen die historisch-politische Bildung im Jugendbereich voran. Programme wie MEET UP! Youth for Partnership von 2021 bis 2023, JUGEND erinnert international (beide mit Unterstützung des Auswärtigen Amts) sowie JUGEND erinnert vor Ort & engagiert (mit Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) motivieren junge Menschen, sich aktiv mit NS-Unrecht auseinanderzusetzen, zu vernetzen und gemeinsam Verantwortung für eine lebendige Erinnerungskultur und friedliche Zukunft zu übernehmen. Die Bildungsagenda NS-Unrecht (gefördert vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) wiederum unterstützt innovative Bildungsformate, um das Wissen über NS-Geschichte trotz der schwindenden Zahl von Zeitzeug:innen lebendig zu halten. Ziel der Bildungsagenda ist es, junge Menschen zu sensibilisieren, demokratische Werte zu stärken und aktiv gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung vorzugehen. MemoRails (BKM) richtet sich im Zeitraum 2025/2026 an zivilgesellschaftliche Initiativen in Deutschland, die auf kreative und zeitgemäße Art und Weise an die Verbrechen des NS-Regimes und ihre Folgen an Bahnhöfen in Deutschland erinnern.
Im Jahr 2020 feierte die Stiftung EVZ ihr 20-jähriges Bestehen. Ihre Gründung markierte einen Wendepunkt in unserer Erinnerungskultur – Staat, Wirtschaft und Gesellschaft übernahmen politische und moralische Verantwortung für das Leid der Zwangsarbeiter:innen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Die Arbeit der Stiftung EVZ trägt die Verantwortung für das Leid der Millionen Zwangsarbeiter:innen nicht nur weiter im Namen sondern auch in ihrer Zukunftsagenda 2021.
Auch seit dem erweiterten russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine 2022 steht die Stiftung EVZ ungebrochen an der Seite des Landes. Bereits 2014, nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, hat die Stiftung EVZ mit dem Programm MEET UP Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen ein deutliches Zeichen gesetzt. Ein zentrales Anliegen der Stiftung EVZ im Ukraine-Engagement ist dabei die Unterstützung der Überlebenden der NS-Verfolgung, die aufgrund ihres hohen Alters und ihrer gesundheitlichen Lage besonders schutzbedürftig sind. Mit einem Solidaritätsbudget fördert die Stiftung Projekte zur Hilfe für Geflüchtete, den Aufbau von Exilstrukturen und eine starke Zivilgesellschaft. Von 2024 bis März 2025 stellte die Stiftung 4,4 Millionen Euro für verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die u. a.im Programm YeMistechko Kulturinstitutionen als Begegnungsorte und lokale Geschichtsinitiativen stärken. Die Stiftung EVZ steht damit an der Seite von Staat und Zivilgesellschaft der demokratischen Ukraine.
Israel ist neben Mittel- und Osteuropa ein zentrales Schwerpunktland der Stiftung EVZ. Seit den Terrorangriffen der Hamas am 7. Oktober 2023 engagiert sich die Stiftung besonders für die Versorgung von NS-Überlebenden und ihren Familien im Land sowie Binnenevakuierten. Die Zivilgesellschaft in Israel leistet dabei wichtige Hilfe. Gemeinsam mit Aktion Sühnezeichen Friedensdienst, Alfred Landecker Foundation und weiteren Partner:innen hat die Stiftung EVZ das Netzwerk Israel ins Leben gerufen. Als Zeichen der Solidarität verbindet es deutsche Organisationen mit der israelischen Zivilgesellschaft, unterstützt demokratische Akteur:innen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig fördert die Stiftung Initiativen, die ein friedliches Zusammenleben von jüdischen und arabischen Menschen stärken. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung Bildungsprojekte zur Prävention von Antisemitismus und schafft Strukturen in Gewerkschaften, Kulturorganisationen oder Sportvereinen zur aktiven Bekämpfung von Antisemitismus.
Fetakt der Stiftung EVZ im Beisein von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und 11 Überlebenden aus 6 Ländern im Jüdischen Museum Berlin, Dezember 2025.
© Stefanie Loos
Vom 2. August 2025 bis zum 13. Juni 2026 hat die Stiftung EVZ ihr 25-jähriges Bestehen mit einem vielfältigen Jubiläumsprogramm begangen.
Im Mittelpunkt standen die Stimmen der Überlebenden und die Perspektiven junger Menschen mit einer Reihe von Veranstaltungen, Begegnungsformaten, Publikationen und digitalen Angeboten. Gemeinsam mit Partnern aus Deutschland, Europa und Israel ging es nicht nur um Rückblick und Würdigung, sondern auch die Frage: Was braucht es heute und morgen, um Erinnerung lebendig zu halten?
In einer Zeit multipler Krisen – vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine über autoritäre Entwicklungen bis zum Anstieg antisemitischer Gewalt – ist die Arbeit der Stiftung EVZ so aktuell wie nie. KEINE ZEIT ZU VERGESSEN ist heute mehr denn je ein Stiftungsauftrag, der Orientierung gibt und zum Handeln auffordert. Denn wer die Vergangenheit ausblendet, überlässt die Deutung der Geschichte denjenigen, die sie für menschen- und demokratiefeindliche Zwecke instrumentalisieren. Vergessen schafft eine Leere, die sich allzu leicht mit Hass, Hetze und historischen Verzerrungen füllt. Unser Jubiläumsjahr setzt daher ein klares Zeichen: Erinnerung darf nicht verblassen. Verantwortung endet nicht. Zukunft braucht Haltung und gemeinsames Engagement.
So wurde Jubiläum zum 25-jährigen Bestehen auch zum Auftakt für neue Impulse – für Bildung, Beteiligung und ein starkes zivilgesellschaftliches Netzwerk.






