Der Weg zur Stiftungsgründung
Im Deutschen Reich mussten zwischen 1939 und 1945 schätzungsweise über 13 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten; in den besetzten und kontrollierten Gebieten weitere 13 Millionen Menschen. Die Betroffenen mussten oft unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten, viele kamen beim Arbeitseinsatz zu Tode.
Nach der Befreiung litten viele Zwangsarbeiter:innen unter körperlichen und seelischen Folgeschäden der Zwangsarbeit. Individuelle Entschädigungsansprüche oder Lohnnachzahlungen wurden verweigert. Die deutschen Regierungen und die von der Zwangsarbeit profitierenden kleineren und großen Unternehmen, Kirchen und Privathaushalte lehnten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jede Verantwortung ab. Das 1953 in Kraft getretene Bundesentschädigungsgesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte weitgehend von Leistungen aus.
Erste staatliche Abkommen
Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde die Regelung individueller Forderungen ausländischer Staatsbürger mit dem Abschluss eines Friedensvertrags verknüpft und somit individuelle Entschädigungen ausgeschlossen. Zur Beförderung der Westintegration leistete die BRD Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen – aber keine individuellen Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen. Die Bundesrepublik zahlte 1952 an Israel 3,5 Milliarden DM als materielle Aufbauhilfe sowie zwischen 1959 und 1964 an mehrere westeuropäische Staaten insgesamt 900 Millionen DM. In dieser Phase leisteten auch mehrere Großunternehmen erste Entschädigungszahlungen an die Jewish Claims Conference.