Aktuelle Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen

  1. Strukturen schaffen gegen Antisemitismus

    Mit dem Förderprogramm will die Stiftung EVZ Ansprechpersonen für Antisemitismusprävention in Institutionen verankern. Gefördert werden der Aufbau, Ausbau und die Weiterentwicklung von systematischen und institutionellen Handlungs- und Interventionskompetenzen. Einreichungsfrist: 15. Oktober 2024.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was fördern wir?

Wir fördern Projekte in den Handlungsfeldern Bilden und Handeln.

Die beiden Handlungsfelder stellen die Gesamtheit der Förderung der Stiftung EVZ dar. Ihnen sind Cluster zugeordnet. 

Cluster sind Förderschwerpunkte, die strategisch verschiedene Förderprogramme bündeln. 

Förderprogramme sind einzelne thematisch-, regional- oder zielgruppenfokussierte Förderaktivitäten. 

Wir fördern Projekte:

  • die noch nicht begonnen wurden,
  • die zeitlich begrenzt sind,
  • deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Bisher geförderte Projekte finden Sie in unserem Projektfinder. Die meisten Projekte fördern wir im Rahmen von Förderprogrammen.

Was fördern wir nicht?

Wir fördern keine:

  • Projekte, die inhaltlich keine Überschneidung mit unseren Handlungsfeldern haben,
  • kommerziellen Projekte,
  • Projekte, die ausschließlich auf eine Publikation ausgerichtet sind (Druckkosten-Förderung),
  • Baumaßnahmen (wie zum Beispiel das Aufstellen von Gedenktafeln oder Stolpersteinen) oder Renovierungen

Wo veröffentlichen wir Ausschreibungen?

Ausschreibungen veröffentlichen wir auf unserer Webseite, sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.

Gibt es regionale Schwerpunkte?

Ja. Unser Förderschwerpunkt liegt in Mittel- und Osteuropa, Israel sowie in Deutschland, genauere Angaben finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung.

Müssen die Antragsstellenden eigene Gelder in das Projekt einbringen?

Nein. Wir fördern auch Projekte ohne eigene Gelder, einzelne Förderprogramme sehen aber manchmal Eigenmittel vor. Details dazu können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.

Wer kann wie einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können nur juristische Personen, zum Beispiel eingetragene Vereine. Einzelpersonen sind ausgeschlossen.

Ein Antrag kann per E-Mail und per Post eingereicht werden und muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Den genauen Vorgang können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.

In welcher Währung muss der Kostenplan sein?

Bitte berechnen Sie den Kostenplan in Euro. Auch wenn das Projekt in anderen Währungen umgesetzt wird, benötigen wir den Kostenplan in Euro.

Fördern wir Verwaltungskosten?

Ja. Das kann aber von Ausschreibung zu Ausschreibung variieren. Ob und in welcher Höhe Verwaltungskosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Projekt und vom Förderprogramm ab. Allgemein gilt, die Verwaltungskosten sollten nicht mehr als 5-10% der Gesamtkosten betragen. Die Kosten müssen im Antrag in einzelne Posten aufgeschlüsselt werden.

Wer kann weitere Fragen beantworten?

Bei allgemeinen weiteren Fragen schreiben Sie uns unter , bei Fragen zu einzelnen Ausschreibungen wenden Sie sich bitte an die in der Ausschreibung angegebene Kontaktperson. 

Wie erstelle ich einen Finanzbericht?

Sie wurden durch die Stiftung EVZ gefördert und müssen zum Verwendungsnachweis einen Finanzbericht, den Sie per E-Mail bekommen haben, erstellen.

Hier finden Sie eine Anleitung, wie der Finanzbericht anzufertigen ist.