Latscho Diwes: Überlebende des Genozids an den Rom:nja unterstützen
Ausschreibung für Organisationen, die Überlebende des nationalsozialistischen Genozids an den Rom:nja in der Republik Moldau und der Ukraine unterstützen.
© Liva Dudareva
Ausschreibung für Organisationen, die Überlebende des nationalsozialistischen Genozids an den Rom:nja in der Republik Moldau und der Ukraine unterstützen.
Das Förderprogramm local.history unterstützt Projekte, die sich auf dem Wege lokaler Bezüge mit historischen Orten, Personen, Ereignissen, Unternehmen und Gebäuden aus der NS-Zeit auseinandersetzen. Die aktuelle Ausschreibung richtet sich an Träger:innen aus Polen, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei und der Ukraine.
Wir fördern Projekte in den Handlungsfeldern Bilden und Handeln.
Die beiden Handlungsfelder stellen die Gesamtheit der Förderung der Stiftung EVZ dar. Ihnen sind Cluster zugeordnet.
Cluster sind Förderschwerpunkte, die strategisch verschiedene Förderprogramme bündeln.
Förderprogramme sind einzelne thematisch-, regional- oder zielgruppenfokussierte Förderaktivitäten.
Wir fördern Projekte:
Bisher geförderte Projekte finden Sie in unserem Projektfinder. Die meisten Projekte fördern wir im Rahmen von Förderprogrammen.
Wir fördern keine:
Ausschreibungen veröffentlichen wir auf unserer Webseite, sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.
Ja. Unser Förderschwerpunkt liegt in Mittel- und Osteuropa, Israel sowie in Deutschland, genauere Angaben finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung.
Nein. Wir fördern auch Projekte ohne eigene Gelder, einzelne Förderprogramme sehen aber manchmal Eigenmittel vor. Details dazu können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.
Einen Antrag stellen können nur juristische Personen, zum Beispiel eingetragene Vereine. Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
Ein Antrag kann per E-Mail und per Post eingereicht werden und muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Den genauen Vorgang können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.
Bitte berechnen Sie den Kostenplan in Euro. Auch wenn das Projekt in anderen Währungen umgesetzt wird, benötigen wir den Kostenplan in Euro.
Ja. Das kann aber von Ausschreibung zu Ausschreibung variieren. Ob und in welcher Höhe Verwaltungskosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Projekt und vom Förderprogramm ab. Allgemein gilt, die Verwaltungskosten sollten nicht mehr als 5-10% der Gesamtkosten betragen. Die Kosten müssen im Antrag in einzelne Posten aufgeschlüsselt werden.
Bei allgemeinen weiteren Fragen schreiben Sie uns unter anfragen@stiftung-evz.de, bei Fragen zu einzelnen Ausschreibungen wenden Sie sich bitte an die in der Ausschreibung angegebene Kontaktperson.
Sie wurden durch die Stiftung EVZ gefördert und müssen zum Verwendungsnachweis einen Finanzbericht, den Sie per E-Mail bekommen haben, erstellen.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie der Finanzbericht anzufertigen ist.