Aufarbeitung NS-Zwangsarbeit

Im Deutschen Reich mussten zwischen 1939 und 1945 schätzungsweise über 13 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten; in den besetzten und kontrollierten Gebieten weitere 13 Millionen Menschen. Zwangsarbeit war nahezu allgegenwärtig und überall. Die Ausbeutung und Vernichtung durch Arbeit hatte Methode – in Konzentrations- und Arbeitslagern, Fabrikhallen ebenso wie auf Bauernhöfen oder in Privathaushalten.

Projekte zur Aufarbeitung

Die Stiftung EVZ hat im Stiftungsgesetz und in ihrer Satzung den Auftrag erhalten, die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht für kommende Generationen wach zu halten. Darum fördert sie Projekte, die die Geschichte der NS-Zwangsarbeit erforschen. 

Studie über das Wissen zur NS-Zeit

Die Umfrage MEMO untersucht seit 2018 jährlich das Wissen der Bürger:innen in Deutschland über die Zeit des Nationalsozialismus. Die Studie zeigt unter anderem, dass das Wissen um die NS-Geschichte bei den Jüngeren abnimmt. 

Zu den Studien (deutsch, englisch, russisch) und den Infografiken „Wissen über die NS-Zeit“

Museum für NS-Zwangsarbeit

2024 eröffnet in Weimar das Museum Zwangsarbeit im Nationalsozialismus in den Räumen des ehemaligen Gauforums, die für den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, gebaut wurden. Das Museum zeigt Zwangsarbeit in ihren gesamteuropäischen Dimensionen als öffentliches und rassistisches Gesellschaftsverbrechen. Die Stiftung EVZ spielt eine zentrale Rolle bei der Konzeption der Ausstellung; Träger ist die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora.

Audio- und Videoarchiv zu NS-Zwangsarbeit

Im Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939-1945“ erzählen NS-Zwangsarbeiter:innen ihre Lebensgeschichten: 600 Audio- und Video-Interviews von Zeitzeug:innen aus 26 Ländern stehen für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung. Kooperationspartner ist die Freie Universität (FU) Berlin.

Online-Portal „Zwangsarbeit im NS-Staat“

Das von der Stiftung geförderte und vom Bundesarchiv erstellte Portal „Zwangsarbeit im NS-Staat“ informiert über die Geschichte der Zwangsarbeit und Bestände regionaler Archive. In der Webseite ist zudem ein so genanntes Haftstättenverzeichnis integriert: Neben den bekannten Haftorten wie Konzentrationslagern gab es viele Orte, die zwar formal nicht als Konzentrationslager galten, in denen aber vergleichbare Bedingungen herrschten. Nach dem Stiftungsgesetz konnten deshalb weitere Haftorte den Konzentrationslagern gleichgestellt und als „andere Haftstätten“ anerkannt werden.  

Die Datenbank enthält Informationen zu rund 3.800 Lagern und Haftstätten, die Nutzungsdauer als Haftorte für Zwangsarbeiter:innen, die geografische Lage sowie Literatur- und Quellenangaben. 

Zudem gibt es Links zum Stand der aktuellen Forschung auf dem Gebiet der NS-Zwangsarbeit und Material für Lernende und Lehrende. Auf einer Karte werden internationale Archive angezeigt, in denen sich Dokumente zur NS-Zwangsarbeit finden.

Archivierte Anträge von NS-Zwangsarbeiter:innen

Den Zahlungen der Stiftung EVZ und ihrer Partner an ehemalige Zwangsarbeiter:innen ging ein Antragsverfahren voran. Rund 2,2 Millionen Menschen stellten einen Antrag auf symbolische Entschädigung. 

Im Laufe des Verfahrens haben die Antragsteller:innen ihre Schicksale mit unzähligen Dokumenten und Beschreibungen belegt. Die Antragsunterlagen wurden von den Partnerorganisationen zum Teil an nationale Archive übergeben und sind beschränkt zugänglich. Hier finden Sie eine Liste der Archive und die Bedingungen, unter denen die Dokumente einsehbar sind. 


DEUTSCHLAND

Die bei der International Organisation for Migration (IOM) entstandenen Akten über Entschädigungen von Zwangsarbeiter:innen und über den Ausgleich von Vermögensschäden werden im Bundesarchiv verwahrt. Die Benutzung richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722). Benutzungsanträge mit Angaben zum Thema und Zweck der Benutzung können an das Bundesarchiv gerichtet werden. 

www.bundesarchiv.de 


RUSSISCHE FÖDERATION 

Die Unterlagen wurden dem Staatsarchiv übergeben: Государственный архив Российской Федерации - ГАРФ (statearchive.ru)


BELARUS

Die Unterlagen wurden der Stiftung „Verständigung und Aussöhnung“ der Belarussischen Republik übergeben.


TSCHECHIEN 

Die Antragsunterlagen sind für Forschungszwecke beschränkt zugänglich. Sie werden im Tschechischen Nationalarchiv aufbewahrt. Interessierte Wissenschaftler:innen benötigen eine Genehmigung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds. 

Tschechisches Nationalarchiv: www.mvcr.cz/archivy 
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: www.fondbudoucnosti.cz


UKRAINE

Auskunft über die Unterlagen erteilt das Zentrale Staatsarchiv. Institutionell eingebundene Wissenschaftler:innen haben die Möglichkeit, die Unterlagen nach Anfrage einzusehen. 

www.archives.gov.ua/Archives


POLEN 

Die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ wurde mit der Erstellung einer Internetdatenbank beauftragt, die Informationen über Personenverluste und Opfer der nationalsozialistischen Repressionen enthält. 

www.fpnp.pl 

Publikationen

Ansprechperson

Martin Bock

Referent des Vorstands

Tel.: +49 (0)30 25 92 97-48
E-Mail: bock@stiftung-evz.de