Der Deutsche Bundestag hat mit Entschließung vom 28. Juni 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6465) die Bundesregierung aufgefordert,
Bei der Behandlung des zweiten Berichts im März 2002 beschloss der Innenausschuss des Deutschen Bundestages, dass von nun an nicht mehr quartalsweise, sondern nur noch halbjährlich zu berichten sei. Damit wird der Entwurf des Dritten Berichts seitens der Bundesstiftung mit Stand vom 30. September 2002 erstellt und danach der Bundesregierung zur Abstimmung und Vorbereitung für das Parlament zugeleitet.
Die Berichte der Bundesregierung entstanden jeweils auf Basis eines Berichtsentwurfs der Stiftung EVZ.