Perlenfinder – von der Skizze bis zum Projektstart

Die Bildungsagenda NS-Unrecht geht in ihr zweites Jahr: Im Januar 2023 beginnen voraussichtlich mehr als zehn neue Projekte im Förderprogramm, darunter ein partizipatives Musiktheaterkonzept zum musikalischen Erbe jüdischer Komponist:innen und ein digitales Mapping-Projekt zu Zwangsarbeitslagern auf Fußball- und Sportplätzen.

Aber wie lange dauert es eigentlich, bis Projektideen zum Leben erweckt werden – von der Ausschreibung über die erste Skizze und Planung bis hin zur Umsetzung? Ein Blick hinter die Kulissen: Da die Projekte, die innerhalb der Bildungsagenda gefördert werden, in ihrem Umfang sehr groß sind, durchlaufen sie ein vierstufiges Verfahren.

Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung beraten die Mitarbeitenden interessierte Träger:innen dazu, wie ihre Projektvorschläge zu den Förderrichtlinien passen. Innerhalb der Frist können die jeweiligen Organisationen dann Projektskizzen einreichen.

Anschließend verschafft sich eine Jury aus Kolleg:innen der Stiftung EVZ einen Überblick über die eingegangenen Skizzen und ordnet sie ein. Die Projektträger:innen mit den überzeugendsten Ideen werden im Anschluss zum Einreichen eines Antrages aufgefordert. 

Der Antrag erfährt einen erneuten umfangreichen Prüfungsprozess durch die Mitarbeiter:innen der Stiftung EVZ. Abschließend werden die vorliegenden Anträge den für das Förderprogramm zuständigen Gremien zur Empfehlung und Beschlussfassung vorgelegt: Dies ist zuerst der Beirat des Förderprogramms, welcher die Anträge fachlich berät und dem Kuratorium der Stiftung EVZ eine Beschlussempfehlung gibt. Das Kuratorium beschließt dann über die Projekte

Abschließend prüft der Zuwendungsgeber des Programms, das Bundesministerium der Finanzen, die beschlossenen Anträge. Nach seiner Zustimmung erfolgt eine Bewilligung der Projekte und dann geht es endlich los: Die Projekte können beginnen!