
© Alina Simmelbauer
Unter dem Nationalsozialismus wurden hunderttausende Kulturgüter zwangsverkauft, gestohlen, geraubt. Die Alliierte Rückerstattungsgesetzgebung zielte auf die Rückabwicklung dieses Raubzuges. Das Projekt untersucht die damals praktizierten Grundsätze und deren Nachleben in der sogenannten „Handreichung“.
Eine Kommentierung der Restitutionspraxis
Unter Berücksichtigung der historischen Rechtsprechung und aktueller Forschungsergebnisse werden die normativen Grundlagen der Rückerstattung seit der Washingtoner Konferenz von 1998 analysiert, um einen historisch fundierten Kommentar der „Handreichung“ zu erstellen.
Sensibilisierung mit multidisziplinärem Zugriff
Das Projekt wählt die juristische Methode der Kommentierung, erweitert diese aber interdisziplinär. Erst die systematische Zusammenführung von rechts-, kunst- und wirtschaftshistorischen Ansätzen erlaubt es, die gegenwärtige Restitutionspraxis umfassend zu evaluieren.
Die Ergebnisse dieser Forschung werden nicht nur publizistisch aufbereitet sondern auch zum Gegenstand eines Weiterbildungsprogrammes gemacht, um eine nachhaltige Sensibilisierung der Akteur:innen im Feld „Provenienzforschung und Restitution“ zu erreichen.
Das Projekt ist am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) angesiedelt. Die Viadrina steht für Forschung und Lehre, die die Grenzen der Disziplinen reflektiert und überschreitet.