© Raum 11/Amélie Losier
Die Stiftung EVZ veröffentlicht ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Drittmitteln jährlich in einem Tätigkeitsbericht. Sie ist außerdem Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) von Transparency International. Die Unterzeichner:innen der Initiative verpflichten sich dazu zehn Transparenzinformationen zu veröffentlichen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit für die Öffentlichkeit sowie Spender:innen zu stärken.
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (im folgenden EVZ) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von Dritten anzunehmen, diese sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit (Stiftungsgesetz §3). Als juristische Person des öffentlichen Rechts unterliegen die Umsätze der Stiftung EVZ nicht der Umsatzsteuer, da sie keinen Betrieb gewerblicher Art hat und auch nicht als Unternehmer gilt (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG bzw. § 2b UStG). Da die Umsätze nicht steuerbar sind, benötigt die Stiftung EVZ auch keinen Freistellungsbescheid. Gemäß ihrer Satzung verfolgt die Stiftung EVZ gemeinnützige Zwecke und ist daher von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) sowie von der Gewerbesteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GewStG).
Die Organe der Stiftung EVZ sind:
Rechtsaufsichtsbehörde ist das Bundesfinanzministerium der Finanzen, die Stiftung EVZ unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof (§§ 80 ff. i.V.m. § 105 Bundeshaushaltsordnung). Die Haushalts- und Wirtschaftsführung werden durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) geprüft.
Zu den Tätigkeitsberichten
Zu den Ansprechpersonen der Geschäftsstelle der Stiftung EVZ und zum Organigramm.
Angaben zu Mittelherkunft und -verwendung finden Sie auf der Seite Zahlen und Fakten sowie in den Tätigkeitsberichten (Finanzbericht).
Die organschaftlichen Verpflichtungen der Stiftung in Zusammenhang mit dem Kuratorium finden Sie im Stiftungsgesetz § 5 Abs. 1 Nr. 1-18.
In den Finanzberichten der Tätigkeitsberichte sind Angaben zu den Einnahmen, Drittmitteln und Spenden vermerkt.
Im Jahr 2025 gab es keine Zahlungen von Privatpersonen, die mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets ausmachten.
Im Jahr 2025 erhielt die Stiftung EVZ Drittmittel von öffentlichen Stellen, die insgesamt mehr als 10 Prozent der Jahreseinnahmen ausmachen. Dazu zählen das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
