© Raum 11/Amélie Losier
Die Stiftung EVZ veröffentlicht ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Drittmitteln jährlich in einem Tätigkeitsbericht. Sie ist außerdem Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) von Transparency International. Die Unterzeichner:innen der Initiative verpflichten sich dazu zehn Transparenzinformationen zu veröffentlichen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit für die Öffentlichkeit sowie Spender:innen zu stärken.
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (im folgenden EVZ) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von Dritten anzunehmen, diese sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit (Stiftungsgesetz §3). Als juristische Person des öffentlichen Rechts unterliegen die Umsätze der Stiftung EVZ nicht der Umsatzsteuer, da sie keinen Betrieb gewerblicher Art hat und auch nicht als Unternehmer gilt (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG bzw. § 2b UStG). Da die Umsätze nicht steuerbar sind, benötigt die Stiftung EVZ auch keinen Freistellungsbescheid. Gemäß ihrer Satzung verfolgt die Stiftung EVZ gemeinnützige Zwecke und ist daher von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) sowie von der Gewerbesteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GewStG).
Die Organe der Stiftung EVZ sind:
Rechtsaufsichtsbehörde ist das Bundesfinanzministerium der Finanzen, die Stiftung EVZ unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof (§§ 80 ff. i.V.m. § 105 Bundeshaushaltsordnung). Die Haushalts- und Wirtschaftsführung werden durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) geprüft.
Zu den Tätigkeitsberichten
Zu den Ansprechpersonen der Geschäftsstelle der Stiftung EVZ und zum Organigramm.
Angaben zu Mittelherkunft und -verwendung finden Sie auf der Seite Zahlen und Fakten sowie im Jahresbericht (Finanzbericht).
Die Stiftung EVZ ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Die organschaftlichen Verpflichtungen der Stiftung in Zusammenhang mit dem Kuratorium finden Sie im Stiftungsgesetz § 5 Abs. 1 Nr. 1-18.
In den Finanzberichten der Jahresberichte sind Angaben zu den Einnahmen, Drittmitteln und Spenden vermerkt. In den Jahren 2019 und 2020 gab es keine Zahlungen, die mehr als 10% des Jahresbudgets ausmachten. Im Jahr 2018 erhielt die Stiftung EVZ eine Erbschaft in Höhe von 3.494.591,67 €. Bei Gesamterträgen von 24.934.379,91 Euro entspricht dies einem Anteil von 14%. Die Stiftung EVZ erhält Drittmittel von öffentlichen Stellen wie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Auswärtigen Amt. Die Summen werden jährlich im Tätigkeitsbericht ausgewiesen.
Die Förderaktivitäten der Stiftung EVZ werden aus Stiftungs- und Drittmitteln gespeist. Der Drittmittelaufwuchs in den Jahren 2021 und 2022 ist größtenteils auf Fördermittel des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zurückzuführen. Weiterer Drittmittelgeber ist das Auswärtige Amt.