© Jörg Stopa/RAA Brandenburg
Die Begegnungen mit Zeitzeug:innen sind ein wichtiges Element für die Gestaltung unserer Erinnerungskulturen. Daher fördern wir die Begegnungen mit NS-Zeitzeug:innen in Deutschland.
Welche Kosten können gefördert werden? Es können Reisekosten, d.h. Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Zeitzeug:innen (geboren bis Mai 1945 oder früher) und jeweils eine Begleitperson beantragt werden. Für jede Zeitzeug:in und jede Begleitperson können maximal je 3.000 Euro beantragt werden. Die Mindestantragssumme bei der Stiftung EVZ beträgt 2.000 Euro. Es werden keine digitalen Begegnungen gefördert.
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Projektkoordination
Tel.: +49 (0)30 25 92 97-73
E-Mail: meyer-prochnow@stiftung-evz.de