V. Seminar "Quellen aus NS-Prozessen"

am 6. / 7. Mai 2011 in Berlin

im Dokumentationszentrum Topographie des Terrors
anlässlich der Ausstellung „Der Prozess – Adolf Eichmann vor Gericht“

Eine Ausstellung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Stiftung Topographie des Terrors und der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz

Das Seminar fand in Verbindung mit diesen drei Einrichtungen statt.

Tagungsbericht als PDF

Themen des Seminars

Zur Wahrnehmungsgeschichte des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Massenverbrechen leisteten die NS-Prozesse einen erheblichen Beitrag. Den ersten international bedeutsamen Markstein nach den Nürnberger Prozessen setzte der Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 in Jerusalem. Wenige Jahre später standen im Land der Täter 21 einstige SS-Angehörige, die in Auschwitz Dienst geleistet hatten, im größten Schwurgerichtsprozess der bundesdeutschen Justizgeschichte vor Gericht. Auch der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess markierte langfristig eine Zäsur in der Bundesrepublik; in der DDR wurde das Verfahren überwiegend kritisch kommentiert. Dass die juristische Aufarbeitung im Westen bereits 1958 durch den Ulmer Einsatzgruppenprozess entscheidende Anstöße erhielt und nach Jahren des Schweigens und der Verdrängung beträchtliche Aufmerksamkeit erregt hat, ist bis heute kaum bekannt.

Zeugen vs. Angeklagte

In diesen und vielen anderen NS-Prozessen, die folgen sollten, trafen Jahrzehnte nach Kriegsende NS-Täter und die einstigen Opfer aufeinander und trugen im Rahmen der juristischen Vorgaben ihre Perspektiven auf die NS-Verbrechen vor. Allein im Eichmann- und im Auschwitz-Prozess wurden weit über 300 Überlebende als Zeugen gehört. Viele von ihnen berichteten zum ersten Mal von der Verfolgung, der Zeit in den Konzentrations- und Vernichtungslagern und der Ermordung ihrer Familienangehörigen. Ihre Aussagen waren es, die eine internationale Öffentlichkeit mit dem persönlichen Ausmaß und der Dimension des Genozids insgesamt konfrontierte. Die Täter hingegen trugen wenig oder nichts zur Aufklärung bei. Ihr Verhalten vor Gericht reichte von beharrlichem Schweigen bis hin zu weitschweifigen Exkulpationsreden; ein menschliches Wort gegenüber den Opfer-Zeugen hat wohl bis heute kaum ein NS-Täter hervor gebracht.

Prozessdokumente für die Bildungsarbeit

Die Akten und Tonbandmitschnitte aus NS-Prozessen gelten als einzigartige Quellenbestände für die Zeitgeschichtsforschung. In der historischen Bildung hingegen werden diese Quellen, die im Rahmen der justitiellen Aufarbeitung gesammelt und generiert wurden, kaum wahrgenommen bzw. eingesetzt. Zum einen liegen bisher nur wenig didaktisch aufbereitete Materialien vor. Zum anderen existiert im pädagogischen Kontext sicherlich auch eine gewisse Zurückhaltung aus der Befürchtung heraus, dass es sich bei diesen Zeugnissen um trockene, ja spröde Quellen handelt, die in der Sprache der Juristen abgefasst und damit für Jugendliche kaum zugänglich sind. Dass die Aussagen und Dialoge vor Gericht eindrucksvolle Dokumente sind, die das historische Geschehen multiperspektivisch beleuchten, eine erschütternde Konfrontation zwischen Tätern und Opfern dokumentieren, quellenkritisches Arbeiten heraus fordern und zudem mit den Presse-, Radio- und Fernsehberichten eine Vielzahl an zeitgenössischen Reaktionen aus der breiten Gesellschaft bereit stellen, ist in der schulischen wie außerschulischen Bildungslandschaft noch wenig bekannt.

Inhalt und Ziel des Seminars

Das Seminar versteht sich als Fortbildung zur justiziellen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Nachkriegszeit, insbesondere zur Rolle der Zeugen, und zur langfristigen Wirkung der Prozesse. Dabei werden unterschiedlichste Quellen vorgestellt ebenso wie praxisbezogene Materialien und Methoden.


 

Kontakt

Stiftung EVZ
Dagi Knellessen
Lindenstr. 20-25
10969 Berlin
Tel.: 030 / 69 59 82 47
knellessen@stiftung-evz.de

Flyer zum Seminar