Das Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) hat in einem schriftlichen Verfahren das temporäre Aussetzen des Benennungsrechts und der Mitgliedschaft der Kuratoriumsmitglieder der Republik Belarus sowie des Benennungsrechts der Russischen Föderation per 21. März 2025 beschlossen. Als Grund für die Entscheidungen benennt das Kuratorium die Gefährdung der Verwirklichung der Stiftungszwecke, die Gefährdung für das Ansehen der Stiftung sowie die Gefahr für an Projekten der Stiftung beteiligte Personen durch eine fortbestehende Mitgliedschaft der Russischen Föderation und der Republik Belarus im Kuratorium der Stiftung EVZ.
Grundlage: Änderung des Gesetzes der Stiftung EVZ
Durch die Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft durch Bundestag und Bundesrat ist das Kuratorium der Stiftung in die Lage versetzt worden, Mitglieder aus schwerwiegenden Gründen temporär auszuschließen. Die Gesetzesänderung ist am 6. März 2025 in Kraft getreten. Sie ist hier auf der Website der Stiftung EVZ (§5, Satz 1a EVZ-StiftG) nachzulesen.
Zum Hintergrund der Entscheidung
Gesetzlicher Auftrag der Stiftung EVZ ist es, die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten. Teil davon ist die internationale Zusammenarbeit in humanitären, sozialen, kulturellen oder bildnerischen Bereichen.
Mit den völkerrechtwidrigen Angriffskriegen Russlands auf die Ukraine im Jahr 2014 und andauernd seit 2022 wurde es immer schwieriger, diesen Auftrag in der Russischen Föderation und der Republik Belarus aufrechtzuerhalten:
Die Arbeit der von der Stiftung EVZ geförderten Personen und Organisationen in der Russischen Föderation und der Republik Belarus ist verstärkt Repressionen und Kriminalisierungen ausgesetzt. Daher sah sich die Stiftung EVZ gezwungen, ihre Programme in den beiden Ländern zeitweise einzustellen und stattdessen andere Wege der Unterstützung von Überlebenden der NS-Verfolgung zu gehen.
Wie geht es weiter mit der Förderung in den Ländern?
Die Verantwortung der Stiftung EVZ für die Zivilgesellschaften in der Ukraine, der Russischen Föderation und der Republik Belarus vor dem Hintergrund des Stiftungsauftrags, die Erinnerung an NS-Unrecht wach zu halten, endet nie.
Die Stiftung EVZ hat sich nach dem Überfall Russlands mit der Ukraine solidarisch gezeigt und neue Förderungen initiiert. So hat das Kuratorium der Stiftung EVZ ein Solidaritätsbudget für die Ukraine verabschiedet.
Auch steht die Stiftung EVZ solidarisch an der Seite jener Projektträger in Deutschland und Europa, die aufgrund ihrer Arbeit von den russischen und belarussischen Staaten als unerwünschte ausländische Organisationen kriminalisiert oder ins Exil gedrängt werden.
Zur Geschichte der Stiftung EVZ
Auftrag der Stiftung EVZ ist es, die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten, die daraus erwachsende Verantwortung im Hier und Heute anzunehmen und die Zukunft aktiv zu gestalten. Zentrales Motiv der Stiftungsgründung im Jahr 2000 war die Auszahlung humanitärer Ausgleichsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen des NS-Regimes - ein Meilenstein der deutschen Aufarbeitung. Heute fördert die Stiftung über ihre Handlungsfelder Bilden und Handeln Projekte und Aktivitäten, die den Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, der Völkerverständigung und der Stärkung von Menschenrechten dienen.
Stand: 25. März 2025