Wie sicher ist Ihre Organisation im Umgang mit Antisemitismus? Werden antisemitische Vorfälle erkannt und angemessen bearbeitet? Gibt es klare Zuständigkeiten und Verfahren? Und können Unsicherheiten und unterschiedliche Perspektiven offen thematisiert werden?
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Stiftung EVZ Organisationen aus Sport sowie Kunst/Kultur dabei, ihre Handlungssicherheit zu stärken und institutionelle Verantwortung im Umgang mit Antisemitismus zu übernehmen. Ziel sind Veränderungen, die dauerhaft in den Strukturen und der Praxis der Organisation verankert werden.
Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt:
Interessensbekundung → digitale Kennenlerngespräche → Auswahl von acht Organisationen → Entwicklungsphase → Vollantrag → Förderung.
Eine Interessensbekundung kommt für Sie infrage, wenn
Für die Interessensbekundung brauchen Sie weder einen fertigen Projektantrag noch einen Kosten- und Finanzierungsplan. Genau dafür gibt es die Entwicklungsphase.
Die Stiftung EVZ setzt sich ein für eine Gesellschaft, in der Antisemitismus keinen Platz hat, jüdisches Leben sichtbar und sicher ist und demokratische Werte wie Vielfalt, Respekt und Teilhabe selbstverständlich gelebt werden.
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Er bedroht Jüd:innen, schränkt gesellschaftliche Teilhabe ein, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zersetzt unsere Demokratie.
Antisemitismus wird bis heute in Sprache, Bildern, Deutungsmustern und sozialen Dynamiken weitergetragen – häufig auch dort, wo er nicht unmittelbar erkannt wird. Er betrifft damit nicht nur einzelne Personen oder Gruppen, sondern wirkt auf alle Teile unserer Gesellschaft.
Sport sowie Kunst/Kultur sind zentrale gesellschaftliche Räume: Menschen begegnen sich hier, organisieren sich, schaffen Öffentlichkeit und prägen gesellschaftliche Debatten und Praxis.
In den Bereichen Sport sowie Kunst/Kultur setzen sich bereits spezialisierte Fachstellen mit Antisemitismus auseinander. Sie beraten Betroffene und Institutionen, vermitteln Fachwissen und entwickeln Bildungs- und Unterstützungsangebote. An diese Arbeit knüpfen wir an. Antisemitismuskritisches Handeln kann jedoch nicht allein Aufgabe von Fachstellen oder einzelnen Personen bleiben. Organisationen tragen selbst Verantwortung dafür, ob und wie sie strukturelle Vorkehrungen treffen, um Antisemitismus zu erkennen, Betroffene zu unterstützen und angemessen zu handeln.
Unsicherheiten, unterschiedliche Perspektiven und Konflikte können es erschweren, Antisemitismus offen zu thematisieren. Mit der Förderung entwickeln Organisationen eigene Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Verfahren, Arbeitsweisen. Sie verankern eine antisemitismuskritische Haltung und Organisationskultur in ihrer Praxis.
Sie setzen Standards für diskriminierungssensible Strukturen, inspirieren andere Organisationen zur Nachahmung und tragen damit aktiv zur Etablierung einer gesamtgesellschaftlichen Kultur bei, in der Antisemitismus konsequent adressiert und nicht toleriert wird.
Die Stiftung EVZ arbeitet auf Grundlage der Arbeitsdefinition “Antisemitismus” der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Die Auswahl und Förderung erfolgen im Einklang mit dem Bundestagsbeschluss „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ vom 17. Mai 2019.
Ein Anspruch auf Auswahl oder Förderung besteht nicht.
Die geförderten Organisationen entwickeln Lösungen, die zu ihrer Ausgangslage, ihren Zielgruppen und ihrem Tätigkeitsfeld passen. Sie können beispielsweise
Veränderungen können innerhalb der eigenen Organisation ansetzen und zugleich über sie hinauswirken. Entscheidend sind die konkrete Ausgangslage, das Veränderungspotenzial und die Rolle, die eine Organisation bei dieser Veränderung übernehmen kann.
Bildung, Qualifizierung und Dialog können Bestandteil eines Projektvorhabens sein, wenn sie einen nachvollziehbaren Beitrag zur angestrebten Veränderung leisten. In der Entwicklungsphase prüfen die Organisationen, welche bestehenden Angebote sie sinnvoll integrieren können. Mit „Informiert, couragiert, engagiert!” stellt die Stiftung EVZ digitale Lernangebote sowie Blended-Learning-Formate und Workshops zur Verfügung. Zusätzliche externe Expertise kann dort eingeplant werden, wo sie fachlich notwendig ist.
Im digitalen Formular beschreiben Sie, wo Ihre Organisation heute steht, welchen konkreten Handlungsbedarf Sie sehen, welche Herausforderungen dabei bestehen, was sich langfristig verändern soll und warum Ihre Organisation diese Veränderung anstoßen kann.
Wir laden geeignete Organisationen zu einem digitalen Gespräch ein. Uns interessiert, wie Veränderungen in Ihrer Organisation entstehen, wie der Zugang zu Ihren Zielgruppen aussieht, wie das Vorhaben intern angedockt sein könnte, wie Sie mit Widerstand in Ihrer Organisation umgehen.
Wir identifizieren acht Organisationen, die wir mit unserer Förderung unterstützen und mit denen wir in die Entwicklungsphase gehen möchten. Damit ist allerdings noch keine rechtlich bindende Förderzusage verbunden.
Zu Beginn der Entwicklungsphase wird eine Absichtserklärung über die Zusammenarbeit bis zur Einreichung des Vollantrags geschlossen. Gemeinsam entwickeln wir ein trag- und förderfähiges Vorhaben. Am Ende der Entwicklungsphase reichen die Organisationen den Vollantrag einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan ein. Erfüllt dieser die fachlichen und förderrechtlichen Anforderungen, wird die Stiftung EVZ das Vorhaben fördern.
Wir bewerten die Interessensbekundungen anhand von fünf Kriterien:
Die verpflichtende Entwicklungsphase dauert etwa zehn Wochen. Sie umfasst
Die Stiftung EVZ übernimmt die Reise- und Übernachtungskosten für den Präsenzworkshop und finanziert die Workshops und Beratungsangebote der Entwicklungsphase.
Wir finanzieren insbesondere notwendige Personal- und Sachkosten, Kosten für die Entwicklung und Einführung neuer Strukturen, Verfahren und Arbeitsweisen, Transfer sowie fachlich notwendige externe Leistungen. Das Einbringen von Dritt- und Eigenmitteln ist erwünscht, aber keine Förderbedingung.
Nicht gefördert werden kommerzielle Vorhaben und Träger, Baumaßnahmen und Renovierungen, reine Forschungs- oder Übersetzungsprojekte sowie Vorhaben, die ausschließlich aus einzelnen Veranstaltungen, Workshops, Dialog-, Begegnungs- oder Bildungsformaten bestehen. Solche Formate können Teil eines Vorhabens sein, wenn sie der angestrebten nachhaltigen Veränderung dienen.
Im Vollantrag formuliert jede Organisation ihre Wirkungsziele und einen Meilensteinplan. Alle sechs Monate betrachten die Organisation und die Stiftung EVZ gemeinsam den Stand der Umsetzung. Die Gespräche dienen der Steuerung und Weiterentwicklung des Vorhabens. Förderrechtlich erforderliche Nachweise bleiben hiervon unberührt.
| Laufzeit des Interessensbekundungsverfahrens | 15.09.-25.10.2026 |
| Lunchtalk Antisemitismus im (Arbeits-)Alltag | 30.09.2026, 12:00-13:00 |
| Digitale Beratungstermine | 06.10.2026, 10:00-11:30 und 13.10.2026, 13:00-14:30 |
| Digitale Kennenlerngespräche | 10.-12.11.2026 |
| Information über Auswahl für Entwicklungsphase | 25.11.2026 |
| Digitaler Kickoff | 09.12.2026, 13:00-15:00 |
| Präsenzworkshop in Berlin | 13.-15.01.2027 |
| Beratung und Projektentwicklung | 18.01.-12.02.2027 |
| Frist Einreichung Vollantrag | 14.02.2027 |
| Förderentscheidung | 15.03.2027 |
| Projektbeginn | ab 01.05.2027 |
Die Interessensbekundung erfolgt ausschließlich über das digitale Bewerbungsformular der Stiftung EVZ. Die Bewerbungsfrist endet am 25.10.2026, 23:59 Uhr. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Begleitend zur Ausschreibung bietet die Stiftung EVZ einen digitalen Lunchtalk sowie zwei Beratungstermine zum Förderprogramm und zum Auswahlverfahren an.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Förderprogramm? Bitte wenden Sie sich an strukturen@stiftung-evz.de.