Wer darf einen Antrag stellen?

Kann ich einen Antrag einreichen und in anderem Projekt Kooperationspartner sein?

Das ist möglich. Es wird aber bei der Begutachtung der Projekte in Betracht gezogen, da wir möglichst viele Träger und Kooperationspartner unterstützen wollen.

Meine Organisation ist in der Ukraine/Repubik Moldau registriert. Ich selber bin zurzeit im Ausland, aber es gibt Mitarbeiter:innen, die im Land sind und das Projekt durchführen können. Darf ich einen Antrag stellen? 

Ja. Die Leiter:in der Organisation muss jedoch glaubhaft machen, dass es für die Projektumsetzung ausreichend Personal vor Ort in der Ukraine gibt und eine Vertretung benennen, die im Bedarfsfall als kompetente Ansprechpartner:in für die Projektbegünstigten und für die Stiftung EVZ fungiert. Die Gehälter im Projekt sollten nur an die Personen in der Ukraine gezahlt werden Falls die Leiter:in der NGO bzw. andere Personen im Ausland in die Entwicklung/Umsetzung des Projekts involviert sind, können für sie angemessene Honorare beantragt werden.

Ich arbeite lange und erfolgreich für die Rom:nja Community und in meinen Projekten sind immer mehrere Rom:nja beschäftigt, die Organisation ist allerdings nicht als Rom:nja Selbstorganisation registriert. Darf ich einen Antrag stellen?

Nein. Ihre Organisation kann allerdings als Projektpartner/Mitantragsteller in einem anderen Antrag auftreten. Eine Ausnahme bilden die Organisationen mit einer Romni/einem Rom als Leiter:in.

Ich habe noch nie eine Förderung von der Stiftung EVZ erhalten. Kann ich trotzdem einen Projektantrag stellen?

Ja, die Stiftung begrüßt dieses Engagement ausdrücklich. Die Jury prüft die Qualität des Projektvorschlags und die Erfahrungen des Trägers insgesamt sowie auch im Vergleich zu anderen Anträgen.

Unsere Organisation ist noch sehr jung. Können wir trotzdem einen Antrag stellen? 

Ja, sofern Sie eine registrierte gemeinnützige Organisation sind. Wir empfehlen, sich ggf. eine erfahrene Organisation als Kooperationspartner zu suchen oder umgekehrt selbst Kooperationspartner einer erfahrenen Organisation zu werden.

Welcher Unterschied besteht zwischen „Projektpartner“ und „Andere Partner“ (siehe Antragsformular, Punkt 2)?

Ein Projektpartner beteiligt sich aktiv an der Planung, Umsetzung und Auswertung des Projekts, übernimmt wichtige Aufgaben und wird ggf. im Kostenplan berücksichtigt. Andere Partner wie z. B. Verwaltungen, Sozialdienste, Unternehmer können bei einzelnen Aktivitäten das Projekt unterstützen.

Antragsfrist

Ich schaffe zeitlich nicht, den Antrag bis zur Deadline einzureichen. Was soll ich tun? 

In Ausnahmefällen (Krankheit, höhere Gewalt, Kriegshandlungen usw.) ist eine spätere Einreichung der Bewerbung möglich. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig unter folgender E-Mail-Adresse: latschodiwes@stiftung-evz.de

Projektbeginn

Ich setze z. Z. ein Projekt in Latscho Diwes um; das erst nach dem 1. September 2026 endet. Falls ich eine neue Förderung bekomme, darf ich das neue Projekt trotzdem am 01.09. 2026 starten? Dürfen die beiden Projekte gleichzeitig laufen?

Das ist in Ausnahmefällen und für kurze Zeit möglich, wenn es sich um unterschiedliche Projekte (mit unterschiedlichen Zielgruppen, Zielen, Aktivitäten) handelt und Sie dafür zusätzliches Personal beschäftigen. Wenn das Projekt auf dem laufenden Projekt aufbaut, sollten Sie dieses zunächst abschließen und einen späteren Beginn planen.

Zielgruppe(n)

Am Projektstandort gibt es keine Überlebenden des Genozids an den Rom:nja. Wird das die Bewertung des Antrags beeinflussen?

Das Engagement für Überlebende hat für die Stiftung EVZ eine hohe Priorität. Aber die Stiftung ist auch offen für Projektanträge, die anderen Gruppen der Rom:nja Community, also den Folgegenerationen, zu Gute kommen. Letztlich entscheidet die Qualität des Antrags. Stellen Sie dar, an welche Zielgruppe sich ihr Projekt richtet. Die Zielgruppe des Projekts kann die ganze lokale Roma-Gemeinde sein oder eine bestimmte Gruppe (z.B. eine Altersgruppe oder nur Mädchen und Frauen oder die Freiwilligen eines Vereins).

Sollen wir zur Verifizierung der Zielgruppe der Überlebenden Nachweise bei der Antragstellung vorlegen?

Falls Ihr Antrag in die engere Wahl kommt, werden Sie aufgefordert, eine Liste der Überlebenden mit Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten (TelefonnSollen wir zur Verifizierung der Zielgruppe der Überlebenden Nachweise bei der Antragstellung vorlegen?

Wer ist unter „Angehörige von Rom:nja Gemeinschaften“ gemeint?

Alle Menschen, die sich einer Rom:nja Gemeinde am Projektstandort  zugehörig fühlen (s. auch Antwort zu Frage 1). Das Alter der Projektbegünstigten spielt keine Rolle: Zielgruppe können Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, mittlere oder ältere Generationen sein. 

Was wird gefördert?

Können auch Binnenflüchtlinge humanitäre Hilfe erhalten?

Die humanitäre Hilfe richtet sich ausschließlich an die NS-Überlebenden! Dies wie auch Umfangf der Hilfe (s. Ausschreibung) gilt auch für Binnenflüchtlinge. Honorare für Arztbesuche oder Physiotherapeuten sind über diese Grenze hinaus möglich. Wir begrüßen auch, wenn Sie humanitäre Hilfen von anderen Organisationen für Binnenflüchtlinge einwerben und finanzieren diesbezügliche Projektaktivitäten (Runde Tische, Fahrtkosten etc.).

Welche Bildungsmaßnahmen können beantragt werden? 

Bildungsmaßnahmen können zur Erreichung verschiedener Programmziele beantragt werden. Für die Stärkung von Selbstorganisationen können Projektmitarbeiter und Freiwillige für ihre Aufgaben im Projekt geschult werden, so zum Beispiel für Buchhaltungsaufgaben oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Rom:nja können. z.B. Berufsausbildungen oder Schulungen, die für eine verbesserte Beschäftigung führen, beitragen, oder geringe Zuschüsse für Studierende.  Stipendien sind nicht möglich. Wenn Sie auf dem Feld informeller historischer Bildung arbeiten wollen, können Sie Trainings oder Bildungsaktivitäten zur Geschichte und Kultur der Rom:nja beantragen, die sich an Angehörige der Minderheit oder an die Mehrheitsgesellschaft richten. 

Was ist unter „geringfügiger wirtschaftlicher“ Tätigkeit zu verstehen (siehe Ausschreibung Seite 2: „Welche Kosten werden übernommen?“)?

Gemeint sind Aktivitäten und Ausgaben, die – möglichst einer Gruppe von Personen – die Chance auf ein (Neben-)Einkommen ermöglichen. Dies kann die Anschaffung von Saatgut oder von Kleinvieh sein. Oder der Kauf von Gerätschaften und Material z.B. für Malerarbeiten, Gartenarbeiten, Näharbeiten, Friseur oder Maniküre.

Welche Aktivitäten darf ich beantragen, wenn ich meine Organisation weiterentwickeln will? 

Eine starke, gut funktionierende Organisation mit qualifiziertem Personal und strukturierten Arbeit und Zielen genießt ein höheres Ansehen in ihrer Region und ist für Geldgeber (auch ausländische) förderungswürdig. Daher begrüßen wir sehr die Aktivitäten zur Weiterentwicklung. 

 

Antragsformular und Kosten- und Finanzierungsplan

Wie ausführlich muss ich die Fragen im Antragsformular beantworten?

Formulieren Sie kurz und strukturiert. Alle Felder im Formular sind begrenzt! Es sollten jedoch möglichst alle Fragen so beantwortet werden, dass das Konzept und die Umsetzung des Projekts nachvollziehbar sind.

Wie viel Personal darf ich im Projekt beschäftigen?

Das hängt von dem Konzept jedes einzelnen Projekts ab und wird auch individuell bewilligt. Bitte begründen Sie der Notwendigkeit des vorgesehenen Personals in den Tabellen am Ende des Antragsformulars! Anhand dieser Angaben werden wir entscheiden, ob alle beantragten Stellen bewilligt werden können.

Wie hoch können die Gehälter/Honorare sein?

Die Gehälter/Honorare sollen anhand der in Ihrer Region üblichen Gehälter/Honorare kalkuliert werden. Bei der Antragsprüfung werden wir dies überprüfen und ggf. kürzen.