Das Förderprogramm JUGEND erinnert wird in den Jahren 2023 bis 2025 aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert.

Ländervielfalt

Wie viele Länder können gefördert werden?

Es können bi- und multilaterale Projekte mit Partnern und Teilnehmenden aus Deutschland, Europa und Israel gefördert werden.  An einem Projekt können maximal vier Länder teilnehmen.  Ein Partner muss aus Deutschland sein.

Wie finde ich eine Partnerorganisation?

Wir helfen bei der Partnersuche auf dem EVZ Young Kanal auf Instagram: www.instagram.com/evzyoung/  

Dafür benötigen wir von Ihnen einen kurzen englischsprachigen Text zur Organisation, zum geplanten Projekt, Ihre Kontaktdaten und ein ausdrucksstarkes Bild (inklusive Angaben zum Copyright). Bitte schicken Sie Ihre Anfrage an jugenderinnert@stiftung-evz.de

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder beteiligte Partner kann einen Antrag für das gemeinsame Projekt stellen. Es kann und soll aber nur ein Antrag pro Partnerschaft gestellt werden. Antragsteller:innen können gemeinnützige Institutionen und rechtsfähige Organisationen der schulischen oder non-formalen Bildungsarbeit aus Deutschland, Europa und Israel sein (z.B. Jugendbildungsstätten, Jugendzentren, Schulen, Universitäten, Gedenkstätten, historische Lernorte, Museen, Vereine, Kultureinrichtungen oder andere zivilgesellschaftliche Akteur:innen).

Wir begrüßen ausdrücklich Anträge von Partnerschaften aus dem Bereich der non-formalen Bildung mit der Civic-Tech-Branche.

Müssen alle Projektpartner ihre Gemeinnützigkeit vorweisen?

Ja.

Projekt

Wann kann das Projekt stattfinden?

Die Projekte können vorbehaltlich der finalen Fördermittelzusage des Auswärtigen Amts voraussichtlich ab dem 15. Juni 2023 starten. Die maximale Projektdauer beträgt 18 Monate.

Welche digitalen Tools und Anwendungen können im Rahmen des Projektes erarbeitet werden?

Im Mittelpunkt des Projektes steht das gemeinsame Arbeiten und die gemeinsame Entwicklung von digitalen Tools und Anwendungen beispielsweise Campaigning-Projekte, interaktive Biografien oder Anwendungen der Virtual Reality, der Augmented Reality, Apps, Social Media-Kampagnen, Serious Games, interaktiver Webseiten und Medienstationen. Wichtig ist dabei, dass diese für die internationale historisch-politische Jugendbildungsarbeit entwickelt werden.

Was genau ist Campaigning?

Beim Campaigning geht es vor allem darum, mit diversen Mitteln der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf möglichst effektive und effiziente Art und Weise in einem bestimmten Zeitraum sein Ziel zu erreichen und Menschen von seiner Sache zu überzeugen. Die Zielgruppe ist beim Campaigning nicht einfach nur Adressat:in, sondern soll zu einem Fan gemacht werden, im besten Fall zu einer:m Botschafter:in. Im Bereich Social Media ist hier vor allem das Community Management wichtig, damit aktiv mit der Zielgruppe interagiert werden kann.

Wie kann die Implementierung der Tools und Anwendungen in die Bildungsarbeit gelingen?

Neben der Entwicklung der Tools und Anwendungen sollte das Projekt ebenfalls die Erarbeitung von Schulungsunterlagen, Handreichungen o.ä. umfassen, die einen niedrigschwelligen Zugang sowie eine sichere und nachhaltige Anwendung ermöglichen.

In welcher Sprache sollte das Endprodukt verfügbar sein?

Bitte planen Sie Ihr Endprodukt immer in den Sprachen Englisch und Deutsch ein, die Sprache(n) Ihrer Projektländer können dann noch dazukommen, sodass es mindestens immer dreisprachig vorliegen sollte. Dies dient der Breitenwirkung Ihrer Arbeit erheblich.

Pilotphase

Muss es im Rahmen eines Projektes eine Pilotphase geben?

Ja. Die Pilotphase ist zwingender Bestandteil des Projektes.

Wie genau soll die Pilotphase aussehen?

Nach der Entwicklung der digitalen Tools und Anwendungen sollen diese mit den entsprechenden Zielgruppen getestet und ggf. angepasst werden. Die Kosten für diese Aktivitäten können mit beantragt werden.

Welches Alter sollten die Teilnehmenden der Fokusgruppen haben?

Die Teilnehmenden sollten zwischen 14-35 Jahre alt sein.

Gibt es eine Mindest-/Maximal-Teilnehmendenzahl für die Fokusgruppen?

Es gibt keine Mindest- oder Maximal-Teilnehmendenzahl. Es ist wichtig, dass bei der Planung der Pilotphase und der Fokusgruppe pädagogische Standards angewandt werden und die Zusammensetzung der Gruppe(n) die Ländervielfalt der Antragsteller:innen widerspiegelt.

Kann meine Pilotphase auch aus analogen und digitalen Elementen bestehen?

Wir begrüßen es sehr, wenn Sie verschiedene Begegnungsformen kombinieren, um das für Ihr Projekt bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Was passiert, wenn meine analog geplante Pilotphase aufgrund neuer Reisebeschränkungen nicht stattfinden kann?

Falls Ihre Begegnung aufgrund von Reisebeschränkungen nicht stattfinden kann, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrer Ansprechperson bei der Stiftung EVZ in Verbindung, um gemeinsam zu überlegen, ob eine Verschiebung der Begegnung oder eine Umwidmung zu einer digitalen oder hybriden Begegnung möglich ist.

Projektfinanzierung

Wie werden die Projekte durch die Stiftung EVZ finanziert?

Die Projekte werden mit einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. Das heißt, die Stiftung EVZ deckt die Ausgaben, die der:die Zuwendungsempfänger:innen nicht durch eigene oder fremde Mittel finanzieren kann. Eigen- bzw. weitere Drittmittel sind möglich in diesem Förderformat. 

Gefördert werden die Entwicklungskosten der digitalen Tools und Anwendungen, Reisekosten, Reisenebenkosten, Programmkosten, Honorarkosten, Personalkosten, Kosten für die Ergebnisverbreitung und -sicherung und eine Verwaltungskostenpauschale.

Können Personalkosten beantragt werden?

Personalkosten können für die Realisierung des Projektes (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) in begrenztem Umfang beantragt werden. Die Höhe sollte im Verhältnis zu den Projektkosten stehen und sich nach dem ortsüblichen Lohnniveau richten.

Wie genau sollen die Personalkosten im Kosten- und Finanzierungsplan dargestellt werden?

Damit wir bei der Prüfung Ihrer Personalkosten genau nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Sie diese kalkuliert haben, geben Sie diese bitte immer nach folgendem Muster an:

z.B.: Projektmanager (XX Std. pro Monat/Woche à XX EUR)

Dies gilt auch für alle anderen Positionen, die auf einer Berechnungsgrundlage basieren wie Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Fahrtkosten etc.

Darf ich mich bei einer Ablehnung noch einmal bewerben?

Ja. Sie können sich gern bei einer weiteren Ausschreibung bewerben.

Bis wann erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird oder nicht?

Nach Eingang werden die Anträge vergleichend begutachtet und eine Auswahl innovativer Projekte durch eine interne und externe Jury ausgewählt. Sie können ab Juni 2023 mit einer Rückmeldung zur Entscheidung über die Förderung Ihres Projekts rechnen.

Was fördern wir nicht?

  • Projekte ohne einen deutschen Partner
  • Projekte, die bereits begonnen haben
  • Kommerzielle Projekte
  • Projekte, die sich ausschließlich auf das digitale Endprodukt fokussieren. Es muss im Antrag ablesbar sein, dass die digitalen Tools und Anwendungen partizipativ unter Einbezug der jungen Zielgruppe entwickelt und implementiert werden.
  • Projektideen, die bereits eine Förderzusage einer anderen Bundesinstitution haben
  • Projekte, bei denen die Fokusgruppe nur aus einem Land kommt

Technische Fragen

Ich habe technische Probleme mit dem Antragsformular. Was kann ich tun?

Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie die aktuelle Version des Adobe Readers benutzen. Speichern Sie das Antragsformular in jedem Fall vor dem Ausfüllen ab. Beachten Sie die Größe der Textfelder, nur im Druck sichtbarer Text wird berücksichtigt.

Ansprechpersonen

Saskia Herklotz

Projektkoordination

Tel.: +49 (0)30 25 92 97-93
E-Mail: herklotz@stiftung-evz.de

Helge Theil

Projektkoordination

Tel.: +49 (0)30 25 92 97-60
E-Mail: theil@stiftung-evz.de