Projektanträge können von gemeinnützigen, rechtsfähigen Trägerorganisationen mit Sitz in Deutschland eingereicht werden. Antragsteller können zum Beispiel sein: Geschichtsvereine, Träger der historisch-politischen Bildung, Gedenkstätten, künstlerische Kollektive, Kultureinrichtungen, Initiativen der Jugendarbeit, Selbstorganisationen, queere oder inklusionsfördernde Initiativen, Träger der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bereich. Privatpersonen sind nicht antragsfähig.
Sind Träger ohne Gemeinnützigkeitsbescheinigungen (z.B. Gemeinden, staatliche Bildungseinrichtungen, Kunstkollektive) antragsberechtigt?
Ja, das ist möglich, sofern es sich nicht um ein gewinnorientiertes Projekt handelt. Wenn Sie keine Gemeinnützigkeitsbescheinigung (oder Steuerbescheide oder Körperschaftsfreistellungsbescheid) vorweisen können, nehmen Sie bitte mit uns über memorails@stiftung-evz.de Kontakt auf und wir schauen gemeinsam, wie Sie die nicht-kommerzielle Ausrichtung belegen können.
Kooperationen sind möglich, aber nicht obligatorisch. Für den Antrag wird keine offizielle Bestätigung der Kooperation benötigt. Eine Kooperation braucht eine feste Ansprechperson für das Projekt, eingeplante Kosten im Finanzplan, sowie inhaltliche Rolle der Partnerorganisation in der Entwicklung und Umsetzung des Projekts im Antrag.
Nein, Partnerorganisationen im Ausland sind nicht antragsfähig, können aber im Antragsformular unter Kooperationspartner:innen aufgeführt werden.
Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate und muss zwischen dem 1. September 2025 und dem 31.08.2026 liegen.
Die Antragsumme muss zwischen 20.000 und 70.000 Euro liegen und richtet sich nach Umfang und Format des geplanten Projekts.
Im Kosten- und Finanzierungsplan sind 5.000€ für die Produktion und Anbringung des Gedenkzeichens reserviert. Ist es daher möglich, insgesamt 75.000€ zu beantragen?
Nein, bitte beantragen Sie maximal 65.000€ zusätzliche Projektkosten, sodass die Gesamtsumme, die Sie bei der Stiftung EVZ beantragen, 70.000€ beträgt.
Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular und der ausgefüllten Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan. Zudem bitten wir Sie um die Einreichung folgender Anlagen (eine Checkliste findet sich im Antragsformular):
Formulieren Sie kurz und strukturiert. Alle Felder im Formular sind begrenzt. Es sollten jedoch möglichst alle Fragen so beantwortet werden, dass das Konzept und die Umsetzung des Projekts nachvollziehbar sind.
Eigen- oder Drittmittelbeiträge sind nicht erforderlich, aber willkommen. Die Vollfinanzierung ist nur dann möglich, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass weder Eigenmittel noch Drittmittel zur Verfügung stehen.
Es können Personal-, Sach- und einmalige Kosten geltend gemacht werden. Es gibt keine prozentualen Begrenzungen für bestimmte Kostenarten. Administrative Kosten bis max. 10% können unter laufenden Sachkosten aufgeführt werden.
Die Gehälter/Honorare sollen anhand der üblichen Gehälter/Honorare kalkuliert werden. Bei der Antragsprüfung werden wir dies überprüfen und ggf. kürzen.
Bitte geben Sie für alle Positionen im Antrag Berechnungsgrundlagen für Ihre Summen an.
Unter Personalkosten sind ausschließlich Ausgaben für Personen zu verstehen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Antragsteller stehen. Es sind die Berechnungsgrundlagen (Stundensatz, Stundenzahl, Anlehnung an Tarifvertrag beispielsweise an den TVöD etc.) anzugeben.
Personalausgaben für Stammpersonal, dessen Tätigkeit für das Projekt den Rahmen der Haupttätigkeit nicht eindeutig überschreitet und bei dem keine Mehrarbeit anfällt, die über die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag hinausgeht, sind nicht zuwendungsfähig. Sie können lediglich als nichtmonetäre unbare Eigenleistung aufgeführt werden.
Jede Kostenposition muss im Kostenplan durch eine Berechnungsgrundlage erläutert werden, z.B. „Honorar XYZ (2 pax. x 00 Stunden x 00 €)“ oder „Seminar Unterkunft in XYZ (15 pax. x 00 Nächte xx 00€)“.
Bitte reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bestehend aus Antragsformular mit Anlagen und dem Kostenplan per E-Mail an memorails@stiftung-evz.de bis zum 31.03.2025 bis 23:59 Uhr ein.
Gefördert werden aktivierende Projekte zu Themen des nationalsozialistischen Unrechts bezogen auf einen konkreten Ort in damaligen bzw. heutigen Bahnhöfen bzw. Bahnanlagen oder auf deren Gelände. Die Projektformate sind offen. Das gewählte Format sollte den Zielen des Projekts entsprechen und zur Etablierung lokaler Erinnerungsformen beitragen sowie die lokale Bevölkerung ansprechen und miteinbeziehen. Eine Sammlung möglicher Themen findet sich im Ausschreibungstext.
Was kann nicht gefördert werden?
Projekte, die:
Die hauptsächliche Zielgruppe des Förderprogramms ist die lokale Öffentlichkeit, die für die Geschichte des historischen Ortes in ihrer Region sensibilisiert werden soll, sowie unter Umständen Passagiere der Deutschen Bahn. Je nach Projekt können aber auch andere Zielgruppen angesprochen werden.
Welche Rolle spielt das „Gedenkzeichen“ im Antrag?
Bei allen Projekten bringt der Projektträger am ausgewählten Ort ein Gedenkzeichen mit einem integrierten QR-Code zur Programm-Website (gehostet auf der Website der Stiftung EVZ) an. Das Gedenkzeichen sollte langfristig am Ort angebracht werden und neben dem QR-Code wesentliche Informationen zur Geschichte des Ortes enthalten, auf den sich das Projekt bezieht. Diese Informationen werden im Laufe des Projekts erarbeitet und sind noch nicht Teil des Antrags.
Für antragstellende Organisationen bedeutet das zunächst, dass sie die Kosten für die Produktion des Gedenkzeichens sowie die Anbringung am Ort im Kostenplan einkalkulieren müssen (max. insgesamt 5.000€. Diese Kosten sind nur eine Schätzung. Genaue Kosten werden mit jedem Träger bei der Bewilligung oder im Laufe des Projektes angepasst.). Im Laufe des Projekts wird dann gemeinsam mit den Zuständigen der DB vor Ort entschieden, wo und in welcher Form das Gedenkzeichen angebracht wird. Eine konkrete Vorstellung der Umsetzung des Gedenkzeichens ist somit noch nicht Voraussetzung für den Antrag.
Was ist vorgesehen, wenn es bereits Gedenkzeichen anderer Art gibt?
Auch dann ist die Umsetzung eines Projektes an diesem Ort möglich. Bitte beschreiben Sie die Ausgangslage des Ortes, auf den Sie sich beziehen möchten, im Antrag. Dazu gehört auch, welche Formen des Gedenkens hier bereits bestehen und wie sich Ihr Projekt dazu verhält (z.B. welche neuen Impulse es liefern soll).
Ja, es ist grundsätzlich möglich auch Projektvorhaben zu beantragen, die sich auf nicht mehr existierende Bahnhöfe fokussieren. Wichtig ist, dass ein Bezug zu einem historischen Bahnhof erkennbar ist.
Das bedeutet, dass jeweils mit den DB-Zuständigen vor Ort entschieden werden muss, wo am Bahnhof die Projekte am besten umgesetzt werden können, ohne das Projektteilnehmende mögliche Passagiere zu stören, z.B. indem Aktivitäten im Bahnhofsvorraum statt auf dem Gleis durchgeführt werden.
Die Gesamtsumme beträgt 1.100.000 Euro. Davon können voraussichtlich – sehr abhängig von der Anzahl und Antragssummen der eingereichten Anträge – zwischen 12 und 20 Projekten realisiert werden.
Wir bieten zwei zentrale Beratungstermine für Organisationen an, die sich für einen Antrag interessieren. Diese finden an folgenden Terminen online statt: Mittwoch, 19. Februar 2025 von 13:00-14:00 Uhr; Mittwoch, 12. März von 15:00-16:00 Uhr. Wenn Sie an einer dieser Sitzungen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail an mit Angaben zu den Teilnehmenden Ihrer Organisation und wir senden Ihnen die Zugangsdaten zu: memorails@stiftung-evz.de.
Melden Sie sich außerdem gern jederzeit mit Fragen an memorails@stiftung-evz.de bei Johanna Blender und Agnieszka Pustola.