Recht ohne Recht. Geschichte und Gegenwart der Rückerstattung von NS-Raubgut

Unter dem Nationalsozialismus wurden hunderttausende Kulturgüter zwangsverkauft, gestohlen, geraubt. Die Alliierte Rückerstattungsgesetzgebung zielte auf die Rückabwicklung dieses Raubzuges. Das Projekt untersuchte die damals praktizierten Grundsätze und deren Nachleben in der sogenannten „Handreichung“.

Eine Kommentierung der Restitutionspraxis
Unter Berücksichtigung der historischen Rechtsprechung und aktueller Forschungsergebnisse wurden die normativen Grundlagen der Rückerstattung seit der Washingtoner Konferenz von 1998 analysiert, um einen historisch fundierten Kommentar der „Handreichung“ zu erstellen.

Sensibilisierung mit multidisziplinärem Zugriff
Das Projekt wählte die juristische Methode der Kommentierung, erweiterte diese aber interdisziplinär. Erst die systematische Zusammenführung von rechts-, kunst- und wirtschaftshistorischen Ansätzen erlaubte es, die gegenwärtige Restitutionspraxis umfassend zu evaluieren.
Die Ergebnisse dieser Forschung wurden nicht nur publizistisch aufbereitet sondern auch zum Gegenstand eines Weiterbildungsprogrammes gemacht, um eine nachhaltige Sensibilisierung der Akteur:innen im Feld „Provenienzforschung und Restitution“ zu erreichen. Das Projekt war am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) angesiedelt. Die Viadrina steht für Forschung und Lehre, die die Grenzen der Disziplinen reflektiert und überschreitet. 

Es fand eine internationale Konferenz über die Rückgabe von NS-Raubgut an der Europa-Universität Viadrina statt.
Im Rahmen des Projektes las außerdem der Autor Max Czollek aus seinem jüngsten Buch „Versöhnungstheater“ – eine kritische Analyse der deutschen Erinnerungskultur.

Datenblatt

Förderland: Deutschland

Laufzeit: 01.09.2022 bis 31.12.2024

rewi.europa-uni.de

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