Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit der Stiftung
Der Deutsche Bundestag hat mit Entschließung vom 28. Juni 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6465) die Bundesregierung aufgefordert,
„dem Deutschen Bundestag regelmäßig, in den ersten zwei Jahren pro Quartal, in den darauf folgenden Jahren bis zum Abschluss der Auszahlungen an die Anspruchsberechtigten halbjährlich, einen Bericht über den Stand der Auszahlungen und die Zusammenarbeit mit der Stiftung 'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft' mit den Partnerorganisationen vorzulegen."
Bei der Behandlung des zweiten Berichts im März 2002 beschloss der Innenausschuss des Deutschen Bundestages, dass von nun an nicht mehr quartalsweise, sondern nur noch halbjährlich zu berichten sei. Damit wird der Entwurf des Dritten Berichts seitens der Bundesstiftung mit Stand vom 30. September 2002 erstellt und danach der Bundesregierung zur Abstimmung und Vorbereitung für das Parlament zugeleitet.
- Erster Bericht mit Stand vom 30. Sep. 2001 (486 KB): Bundestagsdrucksache 14/7728
- Zweiter Bericht mit Stand vom 31. Dez. 2001 (97,5 KB): Bundestagsdrucksache 14/8673
- Dritter Bericht mit Stand vom 30. Dez. 2002 (246 KB): Bundestagsdrucksache 15/283
- Vierter Bericht mit Stand vom 25. Juni 2004 (263 KB): Bundestagsdrucksache 15/3440
- Fünfter Bericht mit Stand vom 21. Juli 2005 (198 KB): Bundestagsdrucksache 15/5936
- Sechster und abschließender Bericht mit Stand vom 9. Juli 2008 (351 KB): Bundestagsdrucksache 16/9963
- Vortrag Günter Saathoff, Vorstand Stiftung EVZ, vor dem Innenausschuss des Bundestages am 28. Januar 2009 (54 KB).
Die Berichte der Bundesregierung entstanden jeweils auf Basis eines Berichtsentwurfs der Stiftung EVZ.