Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) steht für die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung, für Verantwortung gegenüber den Überlebenden sowie für eine kritische Erinnerungskultur, die Lehren aus der Vergangenheit für das Heute ableitet – und deshalb Menschenrechte und Demokratie in Form ihres Förderengagements verteidigt. Diesen gesetzlichen Auftrag nimmt sie mit großer Sorgfalt wahr.
Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung EVZ beim Landgericht Berlin Klage gegen das Medienportal „Tichy‘s Einblick“ erhoben. Mit der Klage lässt die Stiftung EVZ aus ihrer Sicht unwahre Tatsachenbehauptungen gerichtlich überprüfen, die seit dem 22. März 2026 in Beiträgen des Portals veröffentlicht wurden. Diese vermitteln aus Sicht der Stiftung EVZ ein verzerrtes Bild ihres gesetzlichen Auftrags sowie der von ihr geförderten Projekte und stellen Zusammenhänge her, die sachlich nicht haltbar sind.
Der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland zurecht von hohem Rang. Die Stiftung EVZ steht zu einer offenen, auch kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Arbeit als Stiftung des öffentlichen Rechts – das gehört zu ihrem Selbstverständnis. Unwahre Tatsachenbehauptungen allerdings, die geeignet sind, das Vertrauen in die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer Funktionsweise zu beeinträchtigen, überschreitet jedoch die Grenze zulässiger Kritik. Das muss auch eine öffentlich-rechtliche Stiftung nicht hinnehmen.
Die vom Deutschen Bundestag gegründete Stiftung EVZ hat daher nicht nur das Recht, sondern auch die Verantwortung, gegen solche unwahren Tatsachenbehauptungen vorzugehen. Damit schützt sie neben ihrem gesetzlichen Auftrag auch das Engagement ihrer Partner:innen sowie das Vertrauen in die verantwortungsvolle Steuerung öffentlich-rechtlicher Stiftungen und ihrer Fördermittel.
Zum Hintergrund der Entscheidung:
Den Veröffentlichungen ging eine IFG-Anfrage (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) der Redaktion von „Tichy‘s Einblick“ voraus, zu deren Beantwortung die Stiftung EVZ gesetzlich verpflichtet ist.
Nachdem der Versuch einer außergerichtlichen Klärung durch eine Unterlassungsabmahnung erfolglos blieb, lässt die Stiftung EVZ die konkret beanstandeten Tatsachenbehauptungen nun gerichtlich überprüfen.
Wie geht es weiter?
Da das Verfahren bei Gericht anhängig ist, werden Einzelheiten nicht öffentlich kommentiert.
Unabhängig vom Verfahren bleibt die Stiftung EVZ ihrem gesetzlichen Auftrag selbstverständlich verpflichtet. Sie setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Würde der Opfer des NS-Unrechts geschützt wird, ihre Geschichten dauerhaft an die kommenden Generationen weitergegeben und die Bedarfe der Überlebenden gesehen und anerkannt werden. Dazu gehört auch, das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln für Überlebende der NS-Verfolgung und ihrer Nachkommen zu sichern.
Zur Stiftung EVZ
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wurde im Jahr 2000 gegründet, mit dem Auftrag die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten, die daraus erwachsende Verantwortung im Hier und Heute anzunehmen und eine demokratische Zukunft aktiv zu gestalten.
Zentrales Motiv der Stiftungsgründung war die Auszahlung humanitärer Ausgleichsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen des NS-Regimes und anderen vom Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffenen – ein Meilenstein der deutschen Aufarbeitung. Zugleich gab der Gesetzgeber der Stiftung EVZ den dauerhaften Auftrag, die Erinnerung an das NS-Unrecht für kommende Generationen wachzuhalten und daraus Verantwortung für Gegenwart und Zukunft abzuleiten. Heute fördert die Stiftung Projekte und Aktivitäten, die den Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, der Völkerverständigung und der Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und einer aktiven Zivilgesellschaft dienen.
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