Berlin, 18.08.2025
„Die Einstufung als ‚unerwünschte Organisation‘ zeigt erneut, wie sehr die unabhängige demokratische Zivilgesellschaft und eine kritische Erinnerungskultur durch das Gebaren von Russland unter Druck geraten. Die Stiftung EVZ wird ihren Auftrag, für historische Verantwortung, Menschenrechte und die Stärkung von Demokratie einzutreten, mit Nachdruck fortsetzen. Dazu gehört auch der Einsatz für die Zivilgesellschaft in der Ukraine, die unter dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands leidet. Auch das Engagement unserer Stiftung für russische Exilorganisationen werden wir unvermindert fortführen. Die Sicherheit unserer Projektträger ist dabei weiter unsere oberste Priorität“, erklärt die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ).
Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) am 18. August 2025 zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Der russische Staat sieht die Tätigkeiten der Stiftung nun als „Bedrohung für die nationale Sicherheit“ an. Die Stiftung EVZ weist diese Einstufung und die damit verbundene Kriminalisierung entschieden zurück.
Mehr als 250 internationale Organisationen sind bisher von Russland als „unerwünschte Organisation“ eingestuft worden, darunter mehr als 30 mit Sitz in Deutschland. Die meisten dieser Organisationen sind Nichtregierungsorganisationen. Dass mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) eine vom deutschen Staat und Wirtschaftsunternehmen gegründete Bundesstiftung darunterfällt, ist eine neue Dimension.
Russland und Belarus im März 2025 aus Kuratorium ausgeschlossen
Am 21. März 2025 hatte das Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) in einem schriftlichen Verfahren das temporäre Aussetzen des Benennungsrechts und der Mitgliedschaft der Kuratoriumsmitglieder der Republik Belarus sowie des Benennungsrechts der Russischen Föderation beschlossen. Als Grund für die Entscheidungen benannte das Kuratorium die Gefährdung der Verwirklichung der Stiftungszwecke, die Gefährdung für das Ansehen der Stiftung sowie die Gefahr für an Projekten der Stiftung beteiligte Personen durch eine fortbestehende Mitgliedschaft der Russischen Föderation und der Republik Belarus im Kuratorium der Stiftung EVZ. Die Suspendierung war durch eine am 6. März in Kraft getretene Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ermöglicht worden. Durch die Änderung haben Bundestag und Bundesrat das Kuratorium der Stiftung in die Lage versetzt, Mitglieder aus schwerwiegenden Gründen temporär auszuschließen.
Über die Stiftung EVZ
Auftrag der Stiftung EVZ ist es, die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten, die daraus erwachsende Verantwortung im Hier und Heute anzunehmen und die Zukunft aktiv zu gestalten. Zentrales Motiv der Stiftungsgründung im Jahr 2000 war die Auszahlung humanitärer Ausgleichsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen des NS-Regimes - ein Meilenstein der deutschen Aufarbeitung. Heute fördert die Stiftung über ihre Handlungsfelder Bilden und Handeln Projekte und Aktivitäten, die den Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, der Völkerverständigung und der Stärkung von Menschenrechten dienen. Die Stiftung ist durch ihre Gründungsgeschichte vor allen in den Ländern Mittel- und Osteuropas, Deutschland und Israel aktiv.
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