Das nach 1945 an Sinti und Roma begangene Unrecht ist nicht Vergangenheit. Seine Folgen wirken bis heute fort, in den Lebensgeschichten der Betroffenen und ihrer Nachkommen, in generationenübergreifenden Erfahrungen sowie in den Kontinuitäten von Benachteiligung, Diskriminierung und Antiziganismus. Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach 1945 soll dazu beitragen, dieses Unrecht aufzuarbeiten, seine Folgen anzuerkennen und Raum für die Perspektiven der Betroffenen und ihrer Nachkommen zu schaffen.
Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus waren Sinti und Roma über Jahrzehnte von Antiziganismus und dem daraus resultierenden staatlichen und gesellschaftlichen Unrecht betroffen. Viele dieser Erfahrungen wurden nie dokumentiert. Zugleich wirken die Folgen dieses Unrechts bis heute fort. Sie zeigen sich in den Erinnerungen der Betroffenen und ihrer Nachkommen, in den Auswirkungen generationenübergreifender Erfahrungen sowie in den Kontinuitäten von Benachteiligung, Ausgrenzung, Diskriminierung und Antiziganismus. Die Aufarbeitung dieses Unrechts ist deshalb längst überfällig. Ziel der Kommission ist es, die Folgen des Unrechts anzuerkennen und Impulse für eine nachhaltige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Antiziganismus und seinen Kontinuitäten zu geben.
Die Geschäftsstelle der Kommission ist bei der Stiftung EVZ angesiedelt. Sie begleitet die unabhängige Kommission organisatorisch und fachlich und unterstützt sie bei der Erfüllung ihres Auftrags.
Die Geschäftsstelle der Kommission ist erreichbar unter info@aufarbeitung-unrecht.de.