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Die Mitglieder des Vorstands sind
Der Stiftungsvorstand wird vom Kuratorium bestimmt. Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht zugleich Mitglied des Vorstands sein.
Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung EVZ und setzt die Beschlüsse des Kuratoriums um. Er ist für die Verteilung der Stiftungsmittel und die Fördertätigkeiten der Stiftung verantwortlich. Er überwacht die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.