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Die Formulierung von Ertragszielen orientiert sich grundsätzlich an den Vorgaben, das für die Fördertätigkeit vorgesehene Stiftungskapital in seiner Substanz zu erhalten und durch adäquate Anlage zu vermehren. Dabei müssen neben dem vorgesehenen Fördervolumen auch die damit verbundenen Verwaltungskosten sowie der Inflationsausgleich berücksichtigt werden.
Hiervon ausgehend hat der Vermögensbeirat der Stiftung EVZ am 16. Juni 2009 auf seiner 4. Sitzung in Frankfurt a.M. die folgenden Anlagegrundsätze verabschiedet:
Um dem Zweck und der Gründungshistorie der Stiftung EVZ gerecht zu werden, hat sich die Vermögensverwaltung auferlegt, alle Investments nach Möglichkeit darauf zu prüfen, ob sie in einem Widerspruch zum Vermächtnis der NS-Zwangsarbeiter stehen. Insbesondere meint dies die Vermeidung von Investments in Wertpapiere von Emittenten, die direkt oder indirekt von heutigen Formen der Zwangsarbeit oder sonstigen Verstößen gegen Menschenrechte speziell im Bereich der Arbeitwelt profitieren.
Der zugrundegelegte Ethikfilter folgt in seinen Standards den Grundsätzen der "International Labour Organisation" (ILO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Die vier Grundprinzipien der ILO lauten:
Konkret richtet sich der Fokus der EVZ-Vermögensverwaltung in den Anlagekategorien "Unternehmensanleihen und Aktien" auf Verstöße gegen das Arbeitsrecht in den Bereichen Vereinigungsfreiheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und auf sonstige Missstände, etwa hinsichtlich der Arbeitssicherheit oder des Gesundheitsschutzes. Soweit sinnvoll und durchführbar, wird hierbei auch die Zuliefererkette erfasst und ausgewertet. In der Anlagekategorie "Staatsanleihen" geht es um allgemeine Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsrechtsverletzungen und Kinderarbeit.
Werden solche oder andere Verstöße ethischer Grundnormen festgestellt, wird die Stiftung EVZ keine Investments in dem betreffenden Bereich tätigen bzw. bestehende Investments umdisponieren.