Die Stiftung EVZ hat den lange vermissten Schlussstein in der Gesetzgebung zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht gesetzt. Sie ermöglichte eine bescheidene humanitäre Hilfe für 1,6 Millionen ehemalige NS-Zwangsarbeiter, die öffentliche Anerkennung erlittenen Unrechts und die breite Aufarbeitung eines ungeschriebenen Kapitels der NS-Kriegswirtschaft. Dieser Schlussstein legte zugleich den Grundstein für eine auf Dauer eingerichtete Förderstiftung, für welche sich die deutsche Wirtschaft mit 6.500 privaten Zustiftern besonders eingesetzt hatte. Diese staatlich-private Lösung war ohne Vorbild.
Im Rückblick zeigt sich, dass eine klarere Unterscheidung zwischen dem völkerrechtlich fixierten Entschädigungsauftrag, der abgeschlossen ist, und der Verwirklichung der zukunftsbezogenen, ideellen Stiftungszwecke sinnvoll und notwendig gewesen wäre. Die Anpassung der Stiftungsorgane an diese neue Aufgabe durch den Gesetzgeber steht noch aus.