Ein historisches Datum
Am 10. Dezember 1948 wurden in Paris erstmals unveräußerliche Rechte festgeschrieben, die für alle Menschen gültig sein sollten: Während einer Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) erfolgte an diesem Tag die Proklamation der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte". Nach zweijähriger Debatte um den Inhalt der Menschenrechtserklärung stimmten schließlich 48 Staaten für die heute berühmte Resolution 217 (bei acht Enthaltungen und keiner Gegenstimme).
Ein Schritt von historischer Tragweite, was auch der Politikwissenschaftler Dr. Rainer Huhle vom Nürnberger Menschenrechtszentrum unterstreicht: "Staaten haben im Allgemeinen andere Interessen, als die Menschenrechte zu schützen – sie haben machtpolitische, geopolitische Interessen. Oft stehen diese in Konflikt mit den Menschenrechten." Es sei von dieser Warte aus geradezu ein Wunder, dass sie sich auf die Menschrechtserklärung einigen konnten.
"Alle Menschen sind frei und gleich"
Die Deklaration beginnt mit den Worten: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Insgesamt 30 Artikel halten Freiheits-, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte fest, die unterschiedslos für alle Menschen der Welt gelten und die ihnen niemand nehmen darf.
Das Konzept der universellen und damit von der Staatsbürgerschaft eines Menschen unabhängig geltenden Grundrechte entstand unter dem Eindruck der Verbrechen des Zweiten Weltkrieges und der massiven Menschenrechtsverletzungen während des Nationalsozialismus. In der Präambel der Menschenrechtserklärung wird auf diesen Ursprung hingewiesen:
"[...] da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt [...]"
Zahlreiche Staaten haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in ihre nationale Verfassung aufgenommen - so die Bundesrepublik in das Grundgesetz. Heute wird der 10. Dezember weltweit als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.
Engagement der Stiftung EVZ
Im Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und in Verantwortung gegenüber der deutschen Geschichte setzt sich die Stiftung EVZ für die Menschenrechte ein. Ihre Programme zur Menschenrechtsbildung zielen auf die Förderung einer Kultur der Menschenrechte, die dazu befähigt, Menschenrechte zu achten, zu schützen und einzufordern.
"Denn wenn die Menschen ihre Rechte nicht kennen, können sie sie auch nicht verteidigen, sich nicht dafür einsetzen. Aktivismus setzt Kenntnis voraus," beschreibt Dr. Rainer Huhle die Notwendigkeit von Menschenrechtsbildung.
Unter anderem hat die Stiftung EVZ 2008/2009 erstmals das Förderprogramm Menschen Rechte Bilden ausgeschrieben. Sie möchte damit erfahrene Bildungseinrichtungen aus der Menschenrechts- und der historischen Bildung unterstützen.