Die Menschenrechte gestern und heute

Konsequenz aus grenzenlosem Leid

Nach sechs Jahren Krieg, Massenmord und mehr als 60 Millionen Toten stand für die Alliierten mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 fest: Nie wieder darf es derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit und solch massenhaftes Leid geben. Noch im selben Jahr erteilte deshalb die Charta der 1945 ins Leben gerufenen Vereinten Nationen (UNO) der Staatengemeinschaft den Auftrag, die Menschen- und Grundrechte international zu verankern.

Dazu sah die Charta die Einrichtung einer Menschenrechtskommission vor, die den Auftrag bekam, eine umfassende "Bill of Rights" zu formulieren. Stéphane Hessel, französischer Diplomat und Überlebender des KZ Buchenwald schrieb später: "Ich spürte, dass es sich dabei um die wichtigste Neuerung handelte, durch die sich die Vereinten Nationen [...] von allen früheren Formen internationaler Zusammenarbeit unterscheiden würden."

Um der Würde des Menschen willen

Zunächst hatte die beauftragte UN-Kommission geplant, eine Erklärung der Menschenrechte zu erarbeiten und diese anschließend direkt in eine verbindliche Konvention zu überführen. Nach zweijähriger Debatte um den Inhalt entschied man sich jedoch, der UNO in einem ersten Schritt die Erklärung vorzulegen.

Trotz militärischer Konflikte einiger beteiligter Staaten und des Kalten Krieges verabschiedete die UNO-Generalversammlung am 10. Dezember 1948 fast einhellig die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). 48 Staaten stimmten dafür, acht enthielten sich der Stimme.

Die 30 Artikel der AEMR definieren Freiheits- und Sozialrechte, die den Menschen um ihrer Würde willen schützen sollen. Dazu zählen zum Beispiel Garantien zum Schutz der menschlichen Person wie das Recht auf Leben oder das Verbot der Sklaverei sowie der Folter, Freiheitsrechte wie etwa die Meinungs- und Religionsfreiheit und andere soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte wie das Recht auf Arbeit.

Die AEMR ist rechtlich nicht verbindlich. Allerdings kommen Garantien wie zum Beispiel dem Folterverbot ein juristisch gesehen gewohnheitsrechtlicher Charakter zu – ein ungeschriebenes Recht, das von allen Staaten anerkannt wird. Zudem hat die AEMR politisch und moralisch ein starkes Gewicht; viele Nationalstaaten haben Inhalte der AEMR in ihre eigenen Verfassungen aufgenommen.

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UN: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

(Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Optical Illusion - Flickr.com)