Interview mit Dr. Rainer Huhle

"Die Menschenrechtserklärung ist eine erstaunliche Leistung"

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges verabschiedet. Nicht alle darin verankerten Rechte sind in allen Unterzeichnerstaaten umgesetzt. Warum ist das so schwierig?

Huhle: Ich würde diese Frage gern umdrehen: Wie war es möglich, dass diese Erklärung überhaupt entstehen konnte? Es ist eine erstaunliche Leistung, dass sich die internationale Staatengemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg auf ein so umfassendes Menschenrechtsdokument geeinigt hat. Daraus ergibt sich auch die Antwort auf die Frage: Staaten haben im Allgemeinen andere Interessen, als die Menschenrechte zu schützen – sie haben machtpolitische, geopolitische Interessen. Oft stehen diese in Konflikt mit den Menschenrechten. Das Wunder ist also, dass sie sich auf die Menschenrechtserklärung einigen konnten.

Der südafrikanische Bischof Desmond Tutu, der sich gegen die Apartheid und für die Rechte Homosexueller einsetzt, sagte einmal, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte habe eine „subversive Kraft“ entfaltet. Ist die Macht der Erklärung eine symbolische?

Die Bezeichnung „subversive Kraft“ ist sehr schön. Was Bischof Tutu damit sagen wollte ist, dass die scheinbar unverbindliche Menschenrechtserklärung eine große Wirkung in den Köpfen der Menschen entfaltet hat. Bei der Entstehung der Erklärung wurden drei Dinge gefordert:

  • eine umfassende Erklärung der Menschenrechte zu schaffen,
  • diese in verbindliche Vertragstexte zu überführen,
  • Maßnahmen zu entwickeln, um diese umzusetzen, zu implementieren

Den ersten Schritt sind die Staaten 1948 mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gegangen.

Parallel dazu entstand eine erste Konvention, die den Völkermord ächtete. Leider war diese aber unglücklich formuliert, so dass sie letztlich erst seit Ende des vergangenen Jahrhunderts angewendet wird. Vielleicht ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sogar so wirkungsmächtig, weil sie eben keine Konvention ist, weil sie freier interpretierbar ist.

Dennoch war der zweite Schritt unabdingbar: für Staaten verbindliche Konventionen zu schaffen. Zentral sind die zwei großen Pakte: der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UN-Sozialpakt) und der Internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UN-Zivilpakt). Diese beiden multilateralen Verträge umfassen die allermeisten der in der Menschenrechtserklärung verbürgten Rechte. Weitere Konventionen sind nach und nach hinzugekommen, z.B. die Konvention für Kinderrechte oder die von Menschen mit Behinderung.

Der dritte Schritt, die Überwachung der Staaten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte, ist noch nicht global umgesetzt. Die UNO hat zu einzelnen Verträgen Überwachungsorgane eingesetzt, beispielsweise den Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des UN-Zivilpaktes kontrolliert und Beschwerden entgegennimmt.  Diese Organe sind jedoch ausschließlich für die jeweiligen Verträge zuständig. Darüber hinaus gibt es den Europäischen und den Amerikanischen Gerichtshof, die für die Staaten der jeweiligen Regionen zuständig sind. Ein Internationaler Gerichtshof nach diesem Vorbild, der weltweit agiert, wird neuerdings wieder nachdrücklicher gefordert.

Wie wichtig ist es, die Ursprünge der Menschenrechtsbewegung und der Erklärung von 1948 zu kennen?

Diese Frage berührt natürlich auch die Arbeit der Stiftung EVZ. Es ist wichtig für das Verständnis dieser Erklärung zu wissen, was ihre Urheber mit ihr gewollt haben, was sie sich dabei dachten. Dabei erkennt man: Die Menschenrechtserklärung ist nicht "vom Himmel gefallen", sondern aus einer historischen Situation heraus entstanden. Die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, vor allem der schrecklichen Verbrechen der Nationalsozialisten, prägen die Erklärung. Das kann man bis in einzelne Artikel hinein nachvollziehen. Ein weiterer Aspekt bei der Entstehung war das Erwachen antikolonialer Bewegungen in den ehemaligen Kolonialländern, in Afrika und vor allem Asien.

Erstmals in der Geschichte der Menschheit wurde die Frage nach der universellen Gültigkeit von Menschenrechten, von Prinzipien, von Menschen aus allen Erdteilen thematisiert und beantwortet.

Welche Rolle spielen zivilgesellschaftliche Organisationen für die Durchsetzung der Menschenrechte?

Eine außerordentlich große Rolle. Zum Beispiel wären die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Pakte ohne den Druck der Zivilgesellschaft in dieser Form nicht zustande gekommen. Die UNO hat diesen Impuls aufgenommen und schon in ihrer Charta den Organisationen der Zivilgesellschaft einen festen Platz eingeräumt. In der früheren Menschenrechtskommission und heute im Menschenrechtsrat haben NGOs einen offiziellen Berater-Status in der UNO.

Aber auch außerhalb der UNO gilt: Die Zivilgesellschaftlichen Organisationen spielen eine wichtige Rolle, sie klären auf, schaffen eine Öffentlichkeit für die Menschenrechte, regen Diskussionen darüber an. Und sie üben Druck auf die Regierungen aus, indem sie Forderungen stellen. Also, neben den etablierten Mechanismen, in denen NGOs einen festen Platz haben, ist die tägliche Arbeit von engagierten zivilgesellschaftlichen Organisationen in den einzelnen Ländern von ausschlaggebender Bedeutung.

Warum sind Menschenrechte als Bildungsthema wichtig? Warum kümmert sich die UNO darum?

Die Aufklärung und Bildung über das Thema Menschenrechte hat die UNO von Anfang an sehr ernst genommen. Die Maßnahmen zur Implementierung der Menschenrechte umfassen also nicht nur Überwachung oder Gerichtshöfe, sondern ein umfassendes Bildungsprogramm, das UNESCO und UNO, aber auch NGOs weltweit organisieren.

Im Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

(…) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel haben. Sie soll Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern und allen ethnischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.

Das meint also explizit menschenrechtsorientierte Bildung. Denn wenn die Menschen ihre Rechte nicht kennen, können sie sie auch nicht verteidigen, sich nicht dafür einsetzen. Aktivismus setzt Kenntnis voraus. Hier kommen wir also wieder zur „subversiven Kraft“, über die wir eingangs gesprochen haben. Autoritäre Staaten verweigern ihren Bürgern oft die Kenntnis der Menschenrechte.


 

Zur Person

Der Politikwissenschaftler Dr. RAINER HUHLE ist Mitarbeiter des Nürnberger Menschenrechts­zentrums und Kuratoriumsmitglied des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Von 1997-1999 arbeitete er im Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Kolumbien.