Die meisten der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbürgten Rechte wurden in zwei für die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindliche Verträge überführt und weiter konkretisiert. 1966 verabschiedete die UNO-Vollversammlung die beiden Menschenrechtskonventionen:
- Internationaler Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UN-Sozialpakt)
- Internationaler Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UN-Zivilpakt).
Beide Pakte sind bisher von mehr als 145 Staaten unterzeichnet und ratifiziert worden. Deutschland hat sie 1973 ratifiziert.
Die Infografik zeigt, dass beispielsweise die USA den UN-Sozialpakt und China den UN-Zivilpakt bis heute nicht ratifiziert haben. Länder wie Saudi-Arabien, der Oman oder Kuba haben bisher keinen der beiden Pakte ratifiziert.
Alle Länder, die auf der Karte beschriftet sind, haben einen der beiden Pakte oder beide nicht ratifiziert.