UN-Sozialpakt / UN-Zivilpakt

Die meisten der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbürgten Rechte wurden in zwei für die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindliche Verträge überführt und weiter konkretisiert. 1966 verabschiedete die UNO-Vollversammlung die beiden Menschenrechtskonventionen:

  • Internationaler Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UN-Sozialpakt)
  • Internationaler Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UN-Zivilpakt).

Beide Pakte sind bisher von mehr als 145 Staaten unterzeichnet und ratifiziert worden. Deutschland hat sie 1973 ratifiziert.

Die Infografik zeigt, dass beispielsweise die USA den UN-Sozialpakt und China den UN-Zivilpakt bis heute nicht ratifiziert haben. Länder wie Saudi-Arabien, der Oman oder Kuba haben bisher keinen der beiden Pakte ratifiziert.

Alle Länder, die auf der Karte beschriftet sind, haben einen der beiden Pakte oder beide nicht ratifiziert.

Infografik: designdisco.de
Infografik als PDF-Datei (700 KB)

Weitere Informationen

Die UNO bietet eine Übersicht - aufgeschlüsselt nach Ländern - über den Stand der Ratifizierung verschiedener Verträge, u.a. auch der beiden Menschenrechtskonventionen.

Auf der Website der UNO findet man Menschenrechts-Abkommen im Kapitel IV der multilateralen Verträge. Der UN-Sozialpakt steht unter 3., der UN-Zivilpakt unter 4., die Links führen dann auch die Länderlisten mit dem jeweiligen Stand der Ratifizierung.

Den Wortlaut der beiden Menschenrechtskonventionen können Sie beim Auswärtigen Amt abrufen: