Herr Saathoff, Sie haben im letzten Jahr Gespräche mit der Deutschen Bahn AG geführt, an deren Ende eine Spende über 5 Mio. Euro an die Stiftung EVZ stand. Was war Ziel der Gespräche?
Inhalt und Ziel der Gespräche war das Angebot der Bahn – der DB AG – an uns, einen zusätzlichen, also freiwilligen, Beitrag für humanitäre Projekte zugunsten von NS-Opfern, insbesondere in Mittel- und Osteuropa zu leisten.
Zusätzlich zu was ?
Einerseits hat die DB AG im Jahre 2000 bereits einen namhaften Betrag in den Fonds der Stiftung EVZ zur Entschädigung ehemaliger deportierter Zwangsarbeiter eingezahlt. Andererseits gibt es nach der gesetzlichen Regelung unseres Stiftungsgesetzes überhaupt keine rechtliche Verpflichtung für deutsche Unternehmen zu weiteren direkten Zahlungen an NS-Opfer.
Aber hat die DB AG denn genug in den Stiftungsfonds eingezahlt? Es gibt Stimmen in der Öffentlichkeit, wonach die DB AG die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn sei und für deren damalige Beteiligung an Deportationen einstehen müsse.
Die DB hat nie bestritten, dass die Deutsche Reichsbahn an NS-Verbrechen beteiligt war; sie hat das sogar öffentlich dokumentiert. Die Stiftung EVZ kann nicht beurteilen, welches heutige Unternehmen Rechtsnachfolgerin eines früheren anderen Unternehmens ist. Die Bundesregierung hat uns gegenüber ausdrücklich bestätigt, dass die DB AG nicht Rechtsnachfolgerin der ‚Deutschen Reichsbahn’ sei, die an Deportationen und am Einsatz von Zwangsarbeitern beteiligt war. Aber das ist ohnehin aus meiner Sicht für die Frage neuer Entschädigungsforderungen rechtlich unbedeutend.
Inwiefern ist die Frage der Rechtsnachfolgerschaft bezüglich heutiger Forderungen rechtlich unbedeutend?
Alle, die heute noch Entschädigungsforderungen an deutsche Unternehmen stellen, haben offensichtlich das Wesen des EVZ-Stiftungsgesetzes und die damit zusammen hängenden internationalen Vereinbarungen nicht verstanden. Gerade, um die damals in den USA anhängenden Klagen zu beenden und NS-Opfer nicht weiter in zukünftige langwierige Klagen zu treiben, ist ja das Instrument einer Stiftung auf gesetzlicher Basis ersonnen worden. Ich selbst habe mich über zehn Jahre lang dafür eingesetzt, Opfer nicht mehr in Klageverfahren zu treiben, sondern eine politische, eine abschließende gesetzliche Regelung auf Basis einer Stiftung zu installieren. So geschah es ja dann auch im Jahre 2000. Mit dem Gesetz und ergänzend einer „Internationalen Vereinbarung“ – von den beteiligten Anwälten, Opferverbänden und Regierungen unterschrieben – wurden die anhängigen Klagen abgewiesen mit dem Ziel eines dauerhaften Rechtsfriedens. Die beteiligten Regierungen auch aus Mittel- und Osteuropa haben sich übrigens damals dazu verpflichtet, die Umsetzung dieser Vereinbarung sicherzustellen. Von daher können sie m.E. neue Klagen ihrer Bürger nicht unterstützen. Und die US-Regierung hat sogar ein Instrument zur Abwehr neuer Klagen vor US-Gerichten installiert, das sogenannte „Statement of Interest“.
Was heißt das?
Zentrales Ziel der gesetzlichen Regelung im Jahre 2000 war eine Kernvereinbarung: der deutsche Staat und die deutsche Wirtschaft als Kollektiv zahlen die in den damaligen Verhandlungen vereinbarte Gesamtsumme von 10,1 Milliarden DM in den Stiftungsfonds ein, beide Parteien jeweils die Hälfte. Daraus erhielten dann alle Zwangsarbeiter, unabhängig ob sie geklagt hatten oder nicht, ob ihre damalige Firma noch heute existiert oder nicht, nach Maßgabe des Gesetzes den festgelegten Entschädigungsbetrag. Diese individuelle Leistung nach dem Gesetz wurde im Übrigen auch unabhängig davon gewährt, ob die jeweilige Firma etwas in den Fonds eingezahlt hat oder nicht bzw. wie viel sie eingezahlt hat. Deshalb ist Ihre vorherige Frage, ob etwa die DB AG „genug eingezahlt hat“ in diesem Rechtsrahmen ohne Bedeutung. Der deutschen Wirtschaft – wiederum als Kollektiv und somit geltend für alle Unternehmen – wurde fortan „Rechtsicherheit“ versprochen, also Schutz vor weiteren Klagen gegenüber jedem Unternehmen und somit als Ziel der internationalen Vereinbarungen dauerhafter Rechtsfrieden vereinbart. Sonst hätten viele Unternehmen auch gar nicht eingezahlt und die Klagen wären über Jahre mit unbekanntem Ausgang weitergegangen. Noch mehr NS-Opfer hätten das Ende dieser Klagen auch nicht erlebt. Diese Gesetzeskonstruktion ist somit ausdrücklich zugunsten der Opfer und mit Zustimmung der beteiligten Opferverbände erdacht worden.
War dieser Rechtsfrieden nicht ebenso zugunsten deutscher Unternehmen?
Natürlich. Rechtsfrieden bedeutet eine Regelung, in der beide Seiten sich wiederfinden und mit der ein Konflikt auf Dauer beigelegt wird.
Sind damit neue Klagen in den USA gegen deutsche Unternehmen unmöglich?
Neue Klagen sind nie unmöglich, schließlich leben wir in Deutschland und in den U.S.A. in Rechtsstaaten. Wichtig ist doch, ob sie berechtigt sind und ob sie Aussicht auf Erfolg hätten bzw., ob umgekehrt sogar Opfer und Opferverbände von Anwälten zu kostspieligen Verfahren animiert werden, die dann mit großen Enttäuschungen enden. Man darf den betagten Opfern keine Illusionen vorgaukeln. Solche Verfahren vor US-Gerichten würden ja vorrausichtlich Jahre brauchen und ungeheuer viel kosten. Das haben die damaligen Prozesse gezeigt. Außerdem hat sich die US-Regierung vertraglich verpflichtet, bei neuen Klagen in den U.S.A. von Amts wegen bei den Gerichten mit dem genannten „Statement of Interest“ zu intervenieren. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung die Einhaltung dieser Zusage von der US-Regierung bei einer erneuten Sammelklage in den USA verlangen würde.
Welche Bedeutung haben für solche Klagen die Verzichtserklärungen, die Zwangsarbeiter abgegeben haben, um damals eine Leistung von der Stiftung EVZ zu erhalten?
Alle NS-Opfer, die eine finanzielle Leistung von der Stiftung erhalten haben, haben sich schriftlich verpflichtet, keine weiteren Ansprüche gegen deutsche Unternehmen zu stellen. Alle diese Leistungsempfänger könnten deshalb selbst in dem wenig wahrscheinlichen Fall einer erfolgreichen Klage gegen ein deutsches Unternehmen „von dem Kuchen nichts abbekommen“. Und das wäre die deutliche Mehrheit der Betroffenen. Für die erlittene Deportation und die Zwangsarbeit – z.B. in einem KZ - haben sie ja die jeweils vorgesehene Leistung des EVZ-Stiftungsgesetzes bereits erhalten, deportierte KZ-Häftlinge z.B. 15.000 DM. Mit der ‚Verzichtserklärung‘ wollten Bundesregierung und deutsche Wirtschaft genau das verhindern, was sich jetzt möglichweise anbahnt: die Betroffenen erhalten die vorgesehenen Beträge des Stiftungsgesetzes und klagen dann doch gegen Unternehmen auf weitere Leistungen. Die unterschriebene Verzichtserklärung schließt das aus.
Warum klagen diese Anwälte nicht einfach vor deutschen Gerichten, wenn hier die Kosten geringer wären?
Alle deutschen Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, haben im letzten Jahrzehnt solche Klagen unsisono mit dem Hinweis abgewiesen, nach Etablierung des EVZ-Stiftungsgesetzes gäbe es diesbezüglich keinen Klageweg mehr in Deutschland.
Was wäre die Alternative, wenn keine weiteren Klagen folgen?
Zum Rechtsfrieden gibt es natürlich keine Alternative. Die Deutsche Bahn AG hat im letzten Jahr freiwillig einen Betrag in Höhe von 5 Mio. Euro an die Stiftung gezahlt, nicht um eine rechtliche, sondern um eine weitergehende gesellschaftliche Verantwortung für Überlebende des NS-Unrechts wahrzunehmen. Die Stiftung wäre froh, wenn diesem Beispiel, egal in welcher Höhe, weitere Unternehmen folgen würden. Das wäre für die Opfer heute eine große Hilfe – der Bedarf ist immens. Aber ich weise auch ausdrücklich auf eine Gefahr hin, derer sich Bürgerinitiativen und klagende Anwälte bewusst sein müssen. In Gesprächen, die ich mit einigen Wirtschaftsvertretern geführt habe wurde deutlich, dass die Bereitschaft sinkt, dass überhaupt noch ein Unternehmen eine größere Spende leistet, wenn es gleichzeitig erwarten muss, erneut verklagt zu werden. Dann ist es für Unternehmen leichter, die vielen Jahre bis zum Prozessende abzuwarten. Die Wahrscheinlichkeit ist ja deutlich überwiegend, dass alle diese Klagen verloren werden.
Was macht die Stiftung denn nun mit den 5 Mio. Euro?
Genau das, was der Spender, die DB und auch die Opferverbände in Mittel- und Osteuropa von uns erwarten: das Geld wird nur für medizinische und soziale Projekte zugunsten Überlebender in den genannten Ländern eingesetzt. Damit wollen wir schnell beginnen und favorisieren deshalb bereits bestehende Projekte, die ausgeweitet werden können. Das würden wir auch mit weiteren Geldern machen, die wir von Spendern erhalten würden. Seien Sie sicher, dass wir uns auch in den nächsten Jahren aktiv um diese Angelegenheit kümmern werden.