Partnerorganisationen und Zuteilung

Partnerorganisationen im Auszahlungsprogramm

Die Bearbeitung der Anträge im Auszahlungsprogramm zugunsten ehemaliger Zwangsarbeiter und anderer Opfer des NS-Regimes erfolgte nicht durch die Stiftung EVZ selbst, sondern durch ihre internationalen Partnerorganisationen. Neben den Länderorganisationen in Polen, Russland, der Ukraine, Weißrussland und Tschechien gehörten hierzu die Jewish Claims Conference (JCC) sowie die International Organisation for Migration (IOM):

ORGANISATION ANSCHRIFT INTERNET
Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" Ul. Krucza 36 00-921
Warschau
Polen
www.fpnp.pl
Ukrainische Nationale Stiftung "Verständigung und Aussöhnung" beim Ministerkabinett der Ukraine ul. Frunse 15
04080 Kiew
Ukraine
www.unf.kiev.ua
Staatliche Stiftung der Russischen Föderation "Verständigung und Aussöhnung" Konnyj per d 4
MOSKAU 115162
Russische Föderation
www.fondvp.ru
Belarussische Stiftung "Verständigung und Aussöhnung" ul. Jakuba Kolasa 39 a
220013 Minsk
Belarus
www.brfvp.com
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds Na Porici 12
11000 Prag 1
Tschechische Republik
www.cron.cz
International Organization for Migration
(IOM)
P.O.Box 71
1211 Genf 19
Schweiz
www.iom.int
Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) Sophienstr. 26
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
www.claims.org

Zuteilung der Finanzmittel

Den ehemaligen Partnerorganisationen der Stiftung oblag es, anhand der Kriterien des Stiftungsgesetzes über die Gewährung einer Leistung zu entscheiden. Darüber hinaus waren sie auch für die Auszahlungen an die Leistungsberechtigten verantwortlich. Die Zuteilung der vorhandenen Finanzmittel war im Gesetz wie folgt geregelt worden:

  • Polen erhielt 1,818 Milliarden DM (ca. 929,5 Millionen Euro).
  • Russland (einschließlich der Antragsteller aus Lettland und Litauen) erhielt 835 Millionen DM (ca. 427 Millionen Euro)
  • Die Ukraine (einschließlich der Antragsteller aus Moldawien) bekam 1,724 Milliarden DM (ca. 881,5 Millionen Euro).
  • Weißrussland (einschließlich der Antragsteller aus Estland) erhielt 694 Millionen DM (ca. 355 Millionen Euro). Die letztgenannten drei Länder hatten gemeinsam auch Betroffene mit Wohnsitz in den südlichen GUS-Staaten zu berücksichtigen.
  • Tschechien bekam für seine Partnerorganisation 423 Millionen DM (ca. 216,3 Millionen Euro).
  • Jüdische Antragsteller, die außerhalb dieser Staaten lebten, erhielten ihr Geld über die Jewish Claims Conference (JCC). Dafür waren 1,818 Milliarden DM (ca. 929,5 Millionen Euro) bereitgestellt worden.
  • Für nicht-jüdische Leistungsberechtigte, die ebenfalls außerhalb der genannten Staaten ihren Wohnsitz hatten, war die Internationale Organisation für Migration (IOM) zuständig. Sie verfügte über einen Etat von 540 Millionen DM (ca. 276 Millionen Euro)

Einzelne Partnerorganisationen erhielten aus den Zinserträgen der Stiftung EVZ zusätzliche Finanzmittel, da die Zahl der laut Gesetz Leistungsberechtigten größer war als ursprünglich angenommen.

Weiterführende Informationen über die Zuteilung der Finanzmittel dokumentiert der Bericht an den Bundestag.


 
Zwei ehemalige polnische Zwangsarbeiter erhalten ihre Ausgleichszahlungen (Warschau, 2001)

28.06.2001, Warschau: Zwei ehemalige polnische Zwangsarbeiter erhalten die erste Rate ihrer Ausgleichszahlungen.