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Die Stiftung EVZ fördert Begegnungen junger Menschen mit ehemaligen Zwangsarbeitern und anderen Opfern des Nationalsozialismus. Die Begegnung mit den Zeitzeugen eines dunklen Kapitels der deutschen und europäischen Geschichte soll Gesten der Versöhnung zwischen den Völkern ermöglichen und die Erinnerung an das geschehene Unrecht wach halten.
Zu diesem Zweck vergibt die Stiftung Reisekostenzuschüsse an gemeinnützige Vereine und bürgerschaftliche Initiativen mit Sitz in Deutschland, die NS-Opfer aus dem Ausland zu Zeitzeugengesprächen einladen wollen. Ebenso können Opferverbände in Mittel- und Osteuropa, Israel und in den USA Unterstützung beantragen, wenn sie Opfer des Nationalsozialismus oder Vertreter gesellschaftlicher Initiativen in ihre Länder einladen möchten, die sich in Deutschland für die Aufarbeitung des NS-Unrechts engagieren.
Seit 2002 sind im Rahmen des Begegnungsprogramms insgesamt 570 Projekte gefördert worden (Stand: 31.8.2009). Damit konnten bereits etwa 4.500 Zeitzeugen nach Deutschland reisen und jungen Menschen in spannenden Begegnungen von ihrer Geschichte berichten.
Anträge für Begegnungsprojekte können laufend eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag spätestens zwei Monate vor Projektbeginn bei uns eingehen muss. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung außerdem, dass pro Antragsteller nur ein Antrag pro Jahr bewilligt werden kann. Mehrere Projekte müssen also gesammelt beantragt werden.
Bewerbung fortlaufend möglich
Antragstellung 2 Monate vor Projektbeginn